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2 (1890)
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die Fähigkeit der Selbsthülfe und das Gefühl der Selbst-verantwortlichkeit untergraben; seine Arbeiter erwarten allesvom Staate, welchen sie für allmächtig halten, die so-cialen Schäden, wirkliche wie eingebildete, zu beseitigen.Wenn der Staat jener Erwartung nicht entspricht, so mifstman die Schuld der bestehenden Verfassung bei. Man brauchediese nur zu ändern, d. h. die Staatsgewalt den Besitzen-den zu entreifsen und in die Hand der Besitzlosen zubringen, um ein goldenes Zeitalter heraufzuführen. Hierinaber besteht der Grund jener soeialrevolutionären Gesinnung,welche in dem Mafse heute die Völker Europas beherrscht, als der Staat die in Verbündungensich äufsernde Selbsthülfe der Schwachen unter-drückt und damit die Zwischenglieder vernichtet, welcheden einzelnen mit dem bestehenden verbinden. Andererseitsaber wurden die altehrwürdigen Grundlagen der englischenFreiheit die Vorbedingungen für jene durchaus moderne Ent-wicklung, weiche statt zur Revolution zum socialen Friedenführt.

Ein endgültiger Friedensschlufs freilich war erst möglichmit der Aufhebung jener Strafgesetze, welche die Ausübungder dem englischen Bürger zustehenden Freiheiten für denArbeiter erschwerten. Es geschah dies durch den Criminallaw amendement Act von 1871 und den Conspiracy and Pro-tection of Property Act von 1875. Von den die Arbeiter-verbündungen bedrohenden Strafgesetzen erwähnten wir obendas von 1825. Ungünstiger aber noch als die statutarischenBestimmungen war hier wie an anderen Stellen für den Arbeiterdie von den richterlichen Beamten entwickelte gemeinrechtlicheDoctrin. Jede Verbindung von Arbeitern zur Erhöhung derLöhne konnte danach, weil gegen das öffentliche Wohl ge-richtet, als Verschwörung (conspiracy) bestraft werden. Die

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