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Kettle teilt die Gründe, welche Arbeitsausstände im Gefolgezu haben pflegen, in drei Klassen. 1. Erstens, sagt er, ent-stehen sie aus „verletztem G e f i'i hie"; die Arbeiter glau-ben, dafs die Arbeitgeber, häufiger noch die Angestellten der-selben, ihnen gegenüber zu sehr als „Herren" aufgetretensind, sie ungerecht und hochmütig behandelt haben. DieArbeitgeber glauben sich durch unehrerbietiges Benehmender Arbeiter verletzt. Es ist Thatsache , dafs solche Fälleursprünglich gerade sehr häufig zu beschränkten, aber destoheftigeren Kämpfen führten. Dieselben aber sind durchausnicht wirtschaftlicher Natur. Sie berühren nicht Arbeitgeberund Arbeiter als solche, sondern einzelne menschliche Indivi-duen; sie lassen sich daher vermeiden und, wenn entstanden,schlichten, sobald die beiden Seiten wirklich auf dem Stand-punkt des Käufers und Verkäufers stehen. Wären dochzwischen diesen, etwa dem Spinner und dem Baumwollen-lieferanten, Streitigkeiten „aus verletztem Gefühle" geradezulächerlich.
2. In zweiter Linie kommen Streitigkeiten, die ebenfallsnur einzelne Personen angehen, aber nicht die Anwendungder üblichen Höflichkeitsformen, sondern die der rechtlichoder durch Gewohnheit feststehenden Arbeitsbedingungen be-treffen: „Fragen des individuellen Falles." Es han-delt sich bei ihnen darum, ob der einzelne Arbeiter gemäl'sfeststehender Grundsätze z. B. genug bezahlt erhalten, Überzeitgearbeitet hat u. s. w. Auch solcher Streit ist nicht ein wirt-schaftlicher, sondern vielmehr ein rechtlicher und wäreseiner Natur nach durch Gerichte zu entscheiden, indem inihm die eine Partei Recht, die andere Unrecht hat. Wennwegen seiner Umständlichkeit der gerichtliche Weg ver-schlossen ist, so werden in fortgeschrittenen Zuständen dochdiese Fragen durch gerichtsähnliche Behörden entschieden.