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2 (1890)
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Spannung des Dampfes an einer angebrachten Vorrichtungabliest, anstatt sie durch das Zerbersten des Kessels kennenzu lernen. Voraussetzung hierfür aber ist, dafs die zu mes-senden Kräfte, d. h. die Organisationen beider Teile, wirklichvorhanden sind. Es ist diese Feststellung des Preises derArbeit durchaus nichts besonderes. Vielmehr hat Brentano 1bereits auf die Analogie der Feststellung anderer Marktpreisedurch ein Börsenkommissariat hingewiesen.

Ist man aber auf diesem Wege dazu gekommen, dieZahl der Arbeitsausstände zu verringern, so werden unge-heure Summen dem Lande erspart 2 und die Industrie demAuslande gegenüber mächtig gekräftigt. Denn man verbin-det dann die gröfste Fähigkeit des Arbeiters mit den Vor-teilen jenes pseudopatriarchalischen Zustandes, in dem dieIndustrie den Frieden durch geringe Leistungsfähigkeit er-kauft, bis er auch hier früher oder später gebrochen wird.Die Art und Weise, wie der Preis der Arbeit festgestellt wird,ist verschieden entwickelt. Wir müssen daher die wichtig-sten Industrien der Reihe nach mustern, soweit in ihnenArbeitsstreitigkeiten überhaupt durch friedliche Methode ent-schieden werden. Weit entfernt nämlich, sie alle in dem letzt-genannten Stadium zu finden. Nicht wenige Gewerbe befin-den sich in dem zweiten, dem des organisierten Kampfes,

1 Vergl. Brentano, Das Arbeitsverhältnis gemäfs dem heutigenRecht S. 270. Leipzig 1877.

2 Herr G. P. Bevan berechnet in der Sitzung derKgl. StatistischenGesellschaft" vom 20. Januar 1880 allein die von den Arbeitern in 114gröfseren Strikes zwischen 187080 verlorene Summe auf 5 067 625 $£.Der Verlust der Arbeitgeber sei nicht statistisch festzustellen, da er1. zins- und gewinnloses Ruhen des Kapitals, 2. Verschlechterung vonMaschinen u. s. w., 3. Verlust von Kundschaft in sich schliefse. Fernerlitten die Hauseigentümer und Kaufleute wegen unbezahlter Mietzinseund Rechnungen, in letzter Linie die Armensteuerpflichtigen. Vergl. übrigensgegenüber solchen Berechnungen: Brentano, Arbeitergilden II, S. 256.

v. Scliulze-Gaevernitz, Zum soc. Frieden. II. 19