Druckschrift 
2 (1890)
Seite
291
Einzelbild herunterladen
 

291

dellaschen Einrichtungen. Er war aus Vertretern des Gewerk-vereins und der Arbeitgeher zusammengesetzt und verfolgtebereits die beiden Zwecke, welchen derartige Kammern stetsdienen: Durchführung der bestehenden Rechtsverhältnisse undVereinbarung der künftigen Arbeitsbedingungen. Zur Verwirk-lichung ihrer Entscheidungen besafs jedoch die Kammer nochnicht das Mittel des moralischen Druckes, welcher heuteselbst mächtigen Arbeitgebern gegenüber kaum versagt. Dieöffentliche Meinung stand damals noch nicht auf dem Stand-punkte der Gleichberechtigung. Daher war die Kammerlediglich auf die Macht des Gewerkvereins angewiesen, dessenVorgehen gegen diejenigen, welche die Entscheidungen ver-letzten, von den übrigen Arbeitgebern durch Erlaubnis vonSammlungen unter ihren Arbeitern, ja durch Zuschüsse zurStreikkasse gefördert wurde. An der mangelnden Unterstützungseitens der öffentlichen Meinung ging denn die Kammer zuGrunde, indem sie nach mehrjährigem Bestände eine Ent-scheidung gegenüber dem mächtigsten der ihr zugehörigenArbeitgeber nicht durchsetzen konnte. Trotzdem hat man auchnach Beseitigung der Kammer Arbeitsbedingungen auf demWege von Verhandlungen festzusetzen nicht aufgehört.

Überall dagegen, wo diese Gewohnheit nicht an ältereVerhältnisse anknüpft, sind es diejenigen Industrien, welcheam meisten durch Lohnkämpfe zu leiden haben, in denenman zuerst zu friedlichen Methoden zur Entscheidung von Ar-beitsstreitigkeiten übergeht.Nottingham ", wo Mundella 1868eine Einigungskammer für die Wirkerei errichtete, so erzählter,litt vielleicht mehr als irgend ein anderer Mittelpunktder Industrie in Europa von den Zwistigkeiten zwischen Ka-pital und Arbeit", ähnlich wie es in Wolverhampton das wegenArbeitsstreitigkeiten geradezu verrufene Baugewerbe, ferner

die ebenfalls sehr unbefriedigenden Verhältnisse in der Eisen-

19*