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2 (1890)
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ordentlicher Bedeutung war: es ist derLimited LiabilityAct" von 1861/62. Durch dieses Gesetz wurde die Möglich-keit gesellschaftlichen Gewerbebetriebs mit beschränkter Haft-barkeit der Genossen das Princip des Aktienrechtesauf das allerweiteste gewährt.

Die Folgen des Gesetzes und der darauf beruhenden Ent-wicklung sind hier nur, soweit sie das Verhältnis zwischenArbeit und Kapital beeinflufsten, in das Auge zu fassen 1 .

In den Berichten der Königlichen Kommission, welchevor drei Jahren zur Untersuchung der schlechten Lage derIndustrie unter Vorsitz des Earl of Iddesleigh in jene Gegen-den kam, finden sich Zeugenaussagen, welche auf diesen Punktein interessantes Licht werfen. Es geht daraus hervor, dafsdie Gesellschaftsform heute einen grofsen Teil des Gewerbesbeherrscht. Während der schlechten Jahre um die Wendedes Jahrzehnts würden nach Ansicht der Zeugen weitmehr Fabriken stillgestanden haben, viel mehr Arbeiterohne Arbeit gewesen sein, wenn nicht jene Gesellschafts-unternehmungen grofse Fabriken nach neuestem Systemgebaut, mit neuester Maschinerie versehen, von den bestenTalenten des Gewerbes geleitet weitergearbeitet und mitgeringer Dividende sich begnügt hätten, während viele Einzel-unternehmer in gleicher Lage ihr Geschäft hätten schliefsenmüssen. Dieser Umstand vor allem half den Arbeitern, fürdie Stetigkeit wichtiger ist als hoher Lohn, und den Gewerk-vereinen Lancashires über die damalige Krise hinweg.

Besonders wichtig aber ist, dafs sich unter den Inhabernvon Anteilscheinen nicht wenige befinden, die mit dem Arbeiter-stande die nächste Fühlung haben: Leute, welche durch Er-

1 Die beste juristische Behandlung dieses Gesetzes findet sich inLindley, Law of Partnership.