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gröfserer und kleinerer Vereine von Arbeitgebern, welche un-abhängig voneinander mit den ihnen gegenüberstehendenörtlichen Gewerkvereinen die Lohnfragen regelten. Daherdenn auch die grofsen Gesamtvereine der Arbeiter bishermit solchen direkt nichts zu thun hatten. Der gröfste undwichtigste Verein der Arbeitgeber ist die Gesellschaft vonNord- und Nord-Ost-Lancashire , welche Spinnerei wie Webereiumfafst. Für jedes der beiden Gewerbe besteht ein be-sonderer Ausschufs, dem ein entsprechender Ausschufs derbeiden Gewerkvereine gegenübersteht. Während für dieWeberei die Nord- und Nord-Ost-Lancashiregesellschaft inder That die ausschlaggebende ist, so ist für die Spinnereider Verein der Oldham-Spinnereibesitzer gleich wichtig, ja inLohnfragen sein Vorgehen zumeist das, dem die gesamteübrige Grafschaft folgt. Die südlichen Teile der Grafschaftsind weniger organisiert; an jedem der dortigen grofsen Fa-brikorte stehen sich die lokalen Organisationen der Arbeit-geber und Arbeiter gegenüber, welche grundsätzlich wenig-stens für sich selbständig die Lohnfragen ausmachen. Jedochhaben auch hier in vielen Fällen mehrere dieser Vereine zu-sammen gehandelt, und wofern sie das nicht thun, folgen siedem Beispiel Nord-Lancashires.
Das Verfahren bei Lohnstreitigkeiten ist überall dasselbe.In dem Geschäftszimmer der Arbeitgeber kommt ihr Aus-schufs mit dem der Arbeiter zusammen. Den Vorsitz führt derSchriftführer der Arbeitgeber; ihm gegenüber sitzt an der an-deren Schmalseite einer langen Tafel der der Arbeiter. Ander einen Langseite nehmen die Arbeiter, an der anderen dieArbeitgeber Platz. Die Regeln, nach denen dieses „vereinigteKomitee" (joint committee) gebildet wird und verhandelt,sind durch Herkommen, fast darf man sagen Rechtsgewohn-heit, festgestellt. So hat man, obgleich oder vielleicht gerade