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hing nicht zu veranlassen, die notwendigen Lohnherabsetzungenanzunehmen. Erst nachdem sie besiegt waren, mufsten sienachgeben. Ihre Löhne wurden damals um 15% verkürzt,nachdem sie Anfang der siebziger Jahre um 20% herauf-gegangen waren. In dem letzten Jahrzehnt begannen dieLöhne wieder zu steigen, 1881 um 5%, die 1885 noch ein-mal verloren und 1888 wiedergewonnen wurden. Nur dieHerabsetzung 1885 war das Ergebnis eines Ausstandes, wel-cher mit einem Kompromifs endete; die Lohnerhöhungen 1881und 1888 wurden ohne Kampf auf Grund der Verhandlungendes „vereinigten Komitees" erreicht.
Auch geht heute an den gemeinsamen Ausschufs häufigBerufung in jenen Fragen des einzelnen Falles, welche dieSchriftführer der Vereine nicht beilegen können. Diese Eigen-schaft der höheren Instanz zeigt sich insbesondere da, wo dieSache von den Schriftführern der Bezirksvereine an dieAusschüsse der gröfseren Vereine gelangt, wie in Nord- undNord-Ost-Lancashire .
Endlich ist als Mittel zur Beilegung allgemeiner Streitig-keiten für den Fall, dafs Verhandlungen zu keinem Ergebnisführen, auch das Schiedsgericht (ar bitra tion) entwickelt. Da esfür die Kohlen- und Eisenindustrie von weit gröfserer Bedeutungist, werden wir es erst im folgenden näher erörtern. Hervor-gehoben sei nur, dafs auch in der Baumwollenindustrie diese Artder Schlichtung von Streitigkeiten durchaus nicht fehlt. Wennsie zur Entscheidung individueller Fälle ungeeignet ist, weildazu technische Kenntnis der Einzelheiten gehört, so setzt dieEntscheidung allgemeiner Fragen, z. B. von Lohnfragen, einevolkswirtschaftliche Kenntnis der betreffenden Industrie, sowie,da alle Gewerbe einander beeinflufsen, der industriellen Lagedes Landes überhaupt voraus. Solange jedoch noch Spuren desalten Klassengegensatzes bestehen, erhebt sich das Hindernis,