— 334 —
Ein besonderes Verdienst ist Herrn T. W. Bönning zu-zuschreiben, welcher als Schriftführer der Grubenbesitzer vonNorthumberland wie Durham sich mit Herrn Crawford inVerbindung setzte, der dasselbe Amt bei dem Gewerkvereinvon Durham versah. Auch hier also zeigte sich der Einflufsbezahlter Beamten, welche in gesellschaftlicher Stellung nichtallzuweit voneinander entfernt und an dem Gegensatz zwischenArbeiter und Arbeitgeber persönlich unbeteiligt sind. DasResultat der Besprechungen der genannten Herren warenVorschläge dahin, wie jene unbedeutenderen Streitigkeitenfriedlich entschieden werden könnten, ohne in den selten auf-tauchenden eigentlichen Kernfragen einer von beiden Seitendie Hände zu binden.
Anfang des Jahres 1873 wurde durch Übereinkommender sich gegenüberstellenden Vereine sowohl für Durhain wiefür Northumberland je eiii Verwaltungsausschufs in das Lebengerufen. Beide halten ihre Sitzungen zu Newcastle , dem Ge-schäftsmittelpunkte der vereinigten Grubenbesitzer. Als Zweckder Einrichtung wurde damals bezeichnet, „alle Etagen, aufsersogenannten Grafschaftsfragen, welche die Industrie im all-gemeinen betreifen, zu besprechen, als da angehen Löhne,Gebräuche der Arbeit und irgend welche andere Streitfragen,wie sie von Zeit zu Zeit in den Gruben sich erheben undder Erwägung des Ausschusses der Parteien von nun anunterbreitet werden sollen". (Aus den ersten Statuten desAusschusses für Northumberland .) Während ursprünglich nureine Besprechung bezweckt war, wurden 1877 die Statutendahin verändert, dafs der Ausschufs die Fragen endgültigentscheiden sollte. So sagt Art. 4 der Regeln des Verwal-tungsausschusses für Durham: „er soll volle Gewalt haben,alle Streitfragen beizulegen; seine Entscheidung soll endgültig