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zweifelhaft, ob dieselbe in der Lage des Gewerbes begründetsei oder ob sie sich nicht vielmehr mit Erfolg dagegen wehrenkönnten. Diese Unsicherheit führte sie zum Vorschlag einesSchiedsgerichts. Die Arbeitgeber gingen darauf ein, und untersinkender Konstellation des Marktes folgt nunmehr eine Periodeder Schiedsgerichte. Das erste fand März 1875 vor Sir RupertKettle statt, welcher bereits in andern Gewerben erfolgreichdas Schiedsamt bekleidet hatte, und führte zu einer Lohn-herabsetzung von 10°/ o . Noch im nämlichen Jahr erkannteLord Herschell auf eine weitere von 8 °/ 0 , August 1876 SirLyon Playfair auf eine solche von 7 °/ 0 . Im Juli 1877 wiesLord Herschell aber das Verlangen der Arbeitgeber nachweiterer Lohnherabsetzung ab; dafs dieser Schiedsspruch je-doch nicht auf gesunder Grundlage beruhte, zeigte sich darin,dafs die Arbeitgeber drei Monate nach dem Schiedssprücheabermals Verkürzung der Löhne um 15 °/ 0 verlangten, und aus-drücklich erklärten, dafs sie sich einem Schiedsgericht nichtunterwerfen würden und in einem darauf ausbrechenden Aus-stande den Sieg davontrugen.
Genau dieselbe Entwicklung liegt in Durkam vor. Auchhier wurden 1872 und 1873 50 °/ 0 Lohnerhöhung gewährt,sodann 1874—76 fünf Lohnherabsetzungen vorgenommen, vonihnen vier auf dem Wege des Schiedsgerichts.
Es scheint hier der Ort, das Wesen des industriellenSchiedsgerichts, wie es sich in England entwickelt hat,näher zu betrachten, um alsdann bei Besprechung der Eisen-industrie, für die es ebenfalls sehr wichtig ist, nicht weiterdarauf zurückzukommen.
Voraussetzung der Einführung des Schiedsgerichtes in dieIndustrie ist ein .Friedenszustand, in dem die Arbeiter dieArbeitgeber nicht mehr als Feinde und Unterdrücker, sondernlediglich als wirtschaftliche Gegner ansehen. Ohne das näm-
v. Schulze-Gaeve'rnitz, Zum soc. Frieden. IJ. 23