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2 (1890)
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Zuvorkommens nach Kräften zu wahren.Wir sagen manch-mal harte Dinge", sagt einer ihrer Vertreterwenn wir heifswerden; aber sobald die Versammlung vorüber ist, vergessenwir sie. Wir bewundern den versöhnlichen Geist, inwelchem wir heute zusammengetroffen sind, und wollen unsbemühen, in demselben zu erwidern". (Aus dem SchiedsgerichteShaw-Lefevres 1878 in der Eisenindustrie.)

Mehr noch als durch Worte bewiesen die Arbeiter derEisenindustrie durch folgende geradezu staunenswerte That-sache, wie weit dem Klassenhasse heute gegenseitiges Ver-trauen Platz gemacht hat. Zu wiederholten Malen, als essich für sie um äufserst einschneidende Lohnveränderungenhandelte, erwählten sie David Dale, einen angesehenenEisengruben- und Eisenwalzwerkbesitzer, zum Schiedsrichter,indem sie glaubten, dafs er selbst dort, wo er in eignerSache zu Gericht säfse, unparteiisch ihre Interessen mit denseinen abwägen würde.

Die Form, in welcher das Schiedsgericht vor sich zugehen pflegt, ist wechselnd. Entweder ernennen die Parteinje zweiarbitrators ", welche sich auf einen Unparteiischeneinigen, oder es wird der letztere unmittelbar durch Über-einkunft zwischen Arbeitern und Arbeitgebern bezeichnet.Anerkanntermafsen ist der Unterschied zwischen beiden For-men rein äufserlich. Jenearbitrators " sind nämlich that-sächlich nichts als Sachwalter und eine Übereinkunft zwischenihnen ist fast unmöglich, da sich sonst die Parteien wohl auchohne Schiedsgericht geeinigt hätten. Daher bleibt auch hierdie Entscheidimg bei dem einen Unparteiischen, zu dessenAufklärung lediglich jene Beisitzer dienen.

Die Verhandlungen sind mündlich; jedoch verliest beiBeginn der Verhandlung der Vertreter der klägerischen Partei

einen Schriftsatz, der seine Forderung begründet, worauf die

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