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Vertrag dem Schiedsgerichte des Herrn Wheeler 1875 inCumberland zu Grunde gelegt. Auch wird häufig im Schieds-verträge die Zeit, für die der Schiedsspruch gelten soll, fest-gestellt.
Infolge seines vertragsmäfsigen Charakters ist es Voraus-setzung des industriellen Schiedsgerichtes, dafs beide Seitendie entsprechenden Organe der Willensäufserung und -Ver-pflichtung besitzen, d. h. in Vereinen organisiert sind. Daherist dasselbe unmöglich, wo der Arbeiter einzeln dem Arbeit-geber gegenübersteht. Wie könnte man Tausende und Zehn-tausende im voraus verpflichten, sich einem Schiedssprüchezu unterwerfen? Am Ende bliebe es jedem einzelnen mög-lich sich nicht als gebunden zu erklären, so dafs man amSchilds nicht weiter als im Anfang wäre. Wo dagegen die Ar-beiter organisiert sind, sorgt der Gewerkverein für die Durch-führung des Schiedsspruches. Obgleich in der englischen In-dustrie Hunderte solcher Schiedssprüche vorgekommen sind, istdie Durchführung derselben kaum jemals in Frage gestellt,niemals der gerichtlichen Entscheidung unterbreitet worden.Es zeigt sich hier auch die Bedeutung der öffentlichen Mei-nung. In der von ihr geübten Macht liegt die wichtigtseGewähr für die Innehaltung des Schiedsspruches. Gericht-liche Klagbarkeit, wie sie nach den von Sir Rupert Kettleaufgestellten Regeln für das Schiedsverfahren, sowie nach demsogenannten Mundella-Akt 1 erreichbar ist, erweist sich demgegenüber von geringer Bedeutung.
1 Der sogenannte „Mundella-Akt" von 1872 ermöglicht, dafs Arbeiter iund Arbeitgeber für die Zukunft alle entstehenden Lohnstreitigkeiten jeinem Schiedsgerichte zu unterwerfen sich verpflichten. Das Gesetz hatkeine praktische Anwendung gefunden. — Beziehentlich der rechtlichen jErzwingbarkeit eines Schiedsspruches steht die Vertretungsbefugnis derVorstände des Gewerkvereins für jedes einzelne Mitglied statutenmäfsigfest und wird durch Beitritt zum Verein anerkannt. Jedoch ist die ge-