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Was die Gründe angeht, welche für die Fällung desSchiedsspruches mafsgebend sind, so zeigt die Erfahrung, dafsder Schiedsrichter sich ausschliefslich an die Thatsachen zuhalten hat, welche ohne sein Dazwischentreten die Lohnhöheentscheiden würden, d. h. an die bestehenden Machtver-hältnisse. Dies wird mitunter verschleiert. Es kommtvor, dafs die Parteien aus taktischen Erwägungen sich nichtauf die in der Marktlage begründeten Machtverhältnisse be-rufen. Der jeweilig schwächere Teil sucht häufig durch An-ziehung anderer Argumente die Frage auf ein anderes Gebiethinüberzuspielen, als auf das, auf dem er verlieren mufs. Sowenn z. B. die Arbeiter bei sinkendem Markte einer Lohn-reduktion mit der Bemerkung entgegentreten, dafs sie nichtleben könnten, oder dafs nicht sie es seien, die für fehlerhafteGeschäftsführung und Geschäftsstockungen die Verantwortungzu tragen hätten, oder dafs es dem Unternehmer und nichtihnen zur Last falle, wenn die Flötze allmählich schlechterwürden, mit der Ausdehnung der Bergwerke die Förderungder gebrochenen Kohlen an das Tageslicht kostspieliger würdeund andere „natürliche Nachteile" einträten; oder wenn um-gekehrt die Arbeitgeber geltend machen, dafs die Arbeiterihre bisherige Lebenshaltung mit geringeren Mitteln durch-führen könnten, weil sich der Geldwert gehoben habe oderweil die Konsumvereine die Lebensmittel verbilligt hätten.All' dies sind nur taktische Argumente, um durch Erweckungvon Sympathie den Schiedsrichter vom springenden Punkte der
richtliche Erzwingbarkeit praktisch von geringer Bedeutung. Wo Arbeiterund Arbeitgeber unorganisiert sind, ist sie doch undurchführbar, wo sieorganisiert sind, überflüssig. So legt Spence Watson (Contemporary Review,Mai 1890) allen Wert darauf, dafs beide Parteien thatsächlich Vertreter(truly representative) einer gesamten Industrie eines gröfseren Bezirkesseien.