— 368 —
als 2 sh 9 d. den Tag sein sollte. Diese Skala galt, wie ver-abredet, zwei Jahre. Die Arbeitgeber kündigten, sobald siekonnten, wegen niedergehenden Geschäftes. Nach einemmehrwöchentlichen Ausstande fand 1879 ein Schiedsgerichtstatt, in welchem Graf Derby den Lohn auf Antrag der Ar-beitgeber von neuem herabsetzte. Auf Grund dieses Schieds-spruches wurde dann eine neue Skala verabredet, welcheden Arbeitgebern günstiger als die erste war. Dieselbe kannteein Minimum nicht und liefs mit jeder Veränderung desKohlenpreises um 4 d. sowohl unter als über dem angenom-menen Normalpreis die Löhne um 2 1 /2°/o auf- und nieder-schwanken. Seitdem hat diese Skala die Löhne in Durhamgeregelt, ohne dafs ein Lohnkampf oder ein Schiedssprucherfolgt wäre. Als 1882 die Industrie sich hob, wurde durchVertrag der Parteien eine Änderung in der Skala zu Gunstender Arbeiter eingeführt. Diese Skala besteht heute formellnicht mehr. Doch ist das Princip der Veränderung desLohnes nach Mafsgabe der Preise thatsächlich geblieben.Steigen die Preise, so wird auf Grund jedesmaliger Verhand-lung der Lohn entsprechend der veränderten Marktlage fest-gestellt.
In ähnlicher Weise vollzog sich die Entwicklung inNorthumberland . Auch hier griff man, um die Häufigkeit derSchiedsgerichte zu vermindern, November 1879 nach demsoeben erwähnten, beiden Grafschaften gemeinsamen Ausstandezu einer Skala, welche der in der Nachbargrafschaft ein-geführten Skala sehr ähnlich war. Nur der als normal an-genommene Verkaufspreis der Kohle war ein höherer, daNorthumberland bessere Kohlen liefert als Durham. EineVeränderung zu Gunsten der Arbeiter erfolgte 1883. Jedocherwies sich die Voraussetzung einer Aufwärtsbewegung desMarktes, von der damals die Arbeitgeber ausgegangen waren,