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Mai bis Oktober 1887. Seitdem wurde keine Skala verein-bart. Indes Helsen die Arbeitgeber nach wie vor durch Ver-trauensmänner die Verkaufspreise ermitteln. Die Gewerk-vereinsführer behaupten in der Lage gewesen zu sein, sichvon der Richtigkeit dieser Ermittelungen zu überzeugen. Undauf Grund der so ermittelten Preise erlangten sie auf demWege der Verhandlung, — der gemeinsame ständige Aus-schufs funktionierte, nebenbei bemerkt, trotz aufgehobenerSkala nach wie vor fort — von 1887 bis August 1888 zweiLohnerhöhungen; seitdem erfolgten weitere Lohnerhöhungen,so dal's bis Januar 1890 die Löhne im ganzen um 37 % ge-stiegen sind. Die Anschauung der Arbeiter ist, dafs die zeit-weilige Verschiebung der Basis der Skala zu ihren Ungunsten,die 1887 eintrat und von den Parteien nur als zeitweiligerVorsehufs der Arbeiter an die Arbeitgeber betrachtet wordenwar, wieder wett gemacht sei.
Somit ist man in der Kohlenindustrie sowohl in Durhamals auch in Northumberland bei einer Regelung der Arbeits-bedingungen angelangt, welche derjenigen in der Textilindustrieähnlich ist. Arbeitseinstellungen und Aussperrungen erscheinenin beiden nur mehr als ultima ratio, zu deren Anwendungman äufserst widerwillig schreitet. Aber auch die Schlich-tung durch einen Schiedsrichter (Arbitration) erscheint als einschon fast überwundenes Stadium. Ein solcher Schiedsrichterist als Regel seinem Berufe nach dem Gewerbe fremd; infolgedessen besteht die Gefahr, dafs er trotz besten Willens, weiler die kommerziellen und technischen Verhältnisse des Ge-werbes nicht genügend zu meistern vermag, einen falschenEntscheid giebt; lieber noch nimmt man daher eine dem Ge-werbe angehörige Person zum Schiedsrichter, obwohl hierganz aufsergewöhnliche Charaktereigenschaften nötig sind, umdie unentbehrliche Unbefangenheit zu garantieren. Da ein