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2 (1890)
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Schiedsrichter mit den erforderlichen Eigenschaften also nur inden seltensten Fällen zu finden ist, sucht die stärkere Partei(in der Textilindustrie der Verein der Arbeiter, in der Kohlen-industrie der der Arbeitgeber) das Dazwischentreten einesSchiedsrichters wenn irgend möglich zu vermeiden. An Stellerler Erledigung durch Schiedsspruch tritt nun aber nicht etwawieder Arbeitseinstellung oder Aussperrung, sondern die Er-ledigung durch Verhandlung (Negotiation) zwischen den Füh-rern der beiden Parteien. Die vollendete Sachkunde derVerhandelnden sowie die Stärke der hinter ihnen stehendenOrganisationen haben zur Folge, dafs diese Verhandlungenmit eben derselben Schärfe geführt w r erden und ebenso glattverlaufen, wie die Transaktionen zwischen den gröfsten Ge-schäftshäusern.

Nach der Rolle, welche die gleitende Skala bei dieser Artder Erledigung spielt, erscheint dieselbe aber nicht, wie mancheenglische Nationalökonomen meinen, als etwas Vollkommeneresals die vertragsmässige Festsetzung der Arbeitsbedingungen;vielmehr ist diese Rolle insofern eine untergeordnete, als dieSkala kein besonderes System der Festsetzung der Arbeitsbe-dingungen bedeutet, sondern sich mit jedwedem Systeme ver-trägt. Wie sie sich, wovon S. 390 und 396 zu reden seinwird, bei Festsetzung der Arbeitsbedingungen durch den ein-seitigen Willen verbündeter Arbeitgeber findet, so verträgt siesich mit ihrer Regelung durch Schiedsspruch oder auf demWeg der Verhandlung. Bei jedem dieser Systeme bedeutetsie eine Ersparung der Notwendigkeit, den Lohn festzustellen,so lange in dem wirtschaftlichen Machtverhältnisse von Arbeit-geber und Arbeiter in der Hauptsache keine Änderung ein-tritt. Dies ist bequem und vermeidet Gefahren, möglicherweisefür Jahre. Daher ist es auch wahrscheinlich, dafs in der

Kohlenindustrie Durhams und Northumberlands mit der Zeit

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