Druckschrift 
2 (1890)
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vergegenwärtigt, als etwa 300000 dieser Arbeiter im März1890 auch nur für wenige Tage die Arbeit einstellten.

Auch in den Kohlendistrikten, in denen diese Arbeits-einstellung stattfand, waren die Arbeitsbedingungen schonfrüher einmal durch Schiedsspruch erledigt worden. Alleines heifst, die Arbeitgeber hätten denselben nicht ehrlich durch-geführt. Vielleicht dafs dies eine der Ursachen war, warumdie Arbeiter der genannten Grafschaften sich der neuenprogressiven" Bewegung unter den Grubenarbeitern an-schlössen. Diese umfafst Yorkshire, Lancashire, Cheshire ,Derbyshire , Nottinghainshire, North Staffordshire, Teile vonSouth Staffordshire, Cannoch Chase, Leicestershire , Warwick-shire, Somerset , Worcestershire, Forest of Dean, Teile vonMonmouthshire, das südwestliche Cumberland, Bristol, NordWales und in Schottland Stirlingshire und Ayrshire. Sie be-tont die scharfe Wahrnehmung des Arbeiterinteresses in allenLohnfragen, ist für einen gesetzlichen Achtstundentag undbefürwortet noch einige weitere gesetzliche Mafsnahmen imInteresse der Grubenarbeiter. Im März dieses Jahres machtendie die genannten Distrikte umfassendeMiners' Federationof Great Britain" geltend, dafs die Lohnsteigerung, welcheden Arbeitern aus Anlafs des eingetretenen Aufschwungs imKohlengewerbe zu Teil geworden sei, hinter dem Satze zu-rückbleibe, den sie nach dem bisher bestehenden Herkommenbeanspruchen könnten. Sie verlangten als ihren dem üb-lichen entsprechenden Anteil an der Konjunktur eine Lohn-erhöhung um 10 °/o, die zur Hälfte sofort, zur anderen Hälfteam 1. Juli eintreten solle.

Die Föderation der Grubenbesitzer der genannten Distrikteverlangte darauf ein Schiedsgericht und erbot sich vor dem-selben die absolute Unfähigkeit der Arbeitgeber, höhere Löhnezu zahlen, darzuthun. Allein die Arbeiter, ihrer Sache voll-