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2 (1890)
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gab danach seinen Entscheid. Auch die Bergleute erkanntengrundsätzlich die Roheisenpreise als Regulatoren ihrer Löhnean. Das letzte Schiedsgericht von 1877 zeichnet sich dadurchaus, dal's es ein Lebensminimum deutlich anerkennt: es be-stimmt, dafs die unter 21 sh. die Woche verdienenden Berg-leute, sowie die unter 19 sh. verdienenden Arbeiter am Tages-licht, soweit sie verheiratet seien, von der auszusprechendenLohnherabsetzung nicht mit ergriffen sein sollten.

Seit 1879 werden die Löhne der Bergleute wie die deran den Hochöfen beschäftigten Arbeiter durch gleitende Ska-len geregelt. Auch hier führte dazu das Bedürfnis, die Löhnefür längere Zeit festzusetzen, und der Wunsch, das allzu-häufige Auftauchen allgemeiner Fragen zu verhindern. Auchhier ward die Skala nach vorhergehenden Verhandlungendurch Vertrag zwischen den Parteien aufgestellt und ist auchihr die Beifügung einer Fristbestimmung d. h. einer Kün-digungszeit eigentümlich, worin sich ihr vertragsmäfsiger Cha-rakter ausspricht.

Wir sahen oben, dafs jede Lohnskala von einem gegebe-nen Verhältnis zwischen Preis und Lohn ausgehen mufs. Inden Skalen der bei der Eisengewinnung beschäftigten Arbeiterist bestimmt, dafs die im Jahre 1879 vor Einführung derersten Skala bestehenden Löhne dann bezahlt werden sollten,wenn der Preis der Tonne Cleveland Roheisen Nr. 3 34 sh.betrage. Der Preis dieser Nummer nämlich, nimmt man an,ist wenig von dem Durchschnittspreise sämtlicher Nummernverschieden. Eigentümlich ist den neueren Skalen in dieserIndustrie, dafs schon eine ganz geringe Preisschwankung dieLöhne beeinflufst. Ein Steigen des Preises der Tonne Roh-eisen um 0,96 d. ( 96 /ioo penny) hebt die Löhne der nach derTonne bezahlten Bergleute um 0,01 d. In demselben Ver-hältnis bewegt sich die Skala über und unter dem Nullpunkt