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weiter, so dafs, wenn z. B. der Preis des Roheisens auf 36 sh.steigt, 0,5 d. pro Tonne den.Normallöhnen zugefügt werden.Diese letzteren selbst sind, wie in der Kohlenindustrie, aufser-ordentlich verschieden, je nach der Schwierigkeit der Arbeit,der Dicke des Erzganges u. s. w. Als Durchschnittsnormal-lohn wird 9,50 d. pro Tonne angenommen und auf Grunddesselben stellt der gemeinsame Ausschufs den im einzelnenFall zu zahlenden Lohn fest.
Nachdem die erste Skala, wie verabredet, von 1879 bis1881 bestanden hatte, verlangten die Bergleute für die neueSkala einen günstigeren Ausgangspunkt, nämlich einen Roh-eisenpreis von 32 sh. anstatt von 34 sh., wodurch natürlichihre Löhne entsprechend sich gehoben hätten (um 0,25 d.pro Tonne). Da die Arbeitgeber sich auf diesen Vorschlagnicht einliefsen, so traf man das Auskunftsmittel, zwar denPreis von 34 sh. als „Standard" beizubehalten, dagegen beieinem Stand des Preises des Roheisens zwischen 40 sh. und42 sh. den sogenannten „doppelten Sprung" einzuführen; dieLöhne bewegen sich alsdann in doppeltem Verhältnis auf-wärts, also um 0,01 d. nicht erst bei einer Preissteigerungvon 0,96 d. wie sonst, sondern schon bei einer solchen 0,48 d.
Diese zweite Skala, welche unmittelbar an die erste an-schlofs, wurde vom 31. Dezember 1881 bis 31. Dezember 1883vereinbart, sodann auf weitere IV2 Jahre, bis 30. Juni 1885,verlängert. Die Arbeiter nämlich glaubten, es sei für siegünstiger, wenn die Vereinbarung im Sommer endige; sieseien, so meinten sie, für die Mitbestimmung der Bedingungendes Neuabschlusses in dieser Jahreszeit stärker, weil sie imSommer eher als im Winter die Möglichkeit eines Ausstandeshinter sich hätten. Es ist jedoch nicht dazu gekommen.Vielmehr wurde die Skala wiederholt verlängert.
Den Schwankungen der Löhne der Bergleute folgen dieder übrigen bei dem Bergbau beschäftigten Arbeiter, welche