Druckschrift 
2 (1890)
Seite
390
Einzelbild herunterladen
 

- 390

sten Lohnfragen ohne Kampf entschieden worden sind, zeigt,wie sehr der Vorteil einer solchen Erledigung beiden Parteienbewufst und ein friedlicher Geist in die Industrie eingezogenist. Trotzdem aber handelt es sich auch hier im Grundenicht um autoritative Festsetzung durch einen Dritten, sondernum Vertrag zwischen zwei gleichberechtigten Parteien. DieKammer hat zur Lohnregelung bald Verhandlungen baldSchiedsgerichte oder Skalen gebraucht.

Die Geschichte der Lohnfestsetzungen innerhalb der letztenzwei Jahrzehnte weist mit der im Bergbau grofse Ähnlichkeitauf. In den ersten beiden Jahren der Kammer, 186971,wurden viermal allgemeine Lohnfragen durch Schiedsgerichterledigt. Damals schon führte die Überhandnähme vonSchiedsgerichten zum Versuch einer gleitenden Skala. Die-selbe wurde durch einen Ausschufs der Kammer vorbereitet,von dieser selbst angenommen und trat am 31. März 1872in Kraft. Sie ist die früheste der neueren Skalen und magdeshalb in der Eisenindustrie zuerst aufgekommen sein, weilhier früher bereits, als die Arbeit noch wenig organisiert war,von den Arbeitgebern wiederholt Skalen zur Lohnregelunggebraucht wurden; bereits in dem Bericht der Kommissionzur Untersuchung der Gewerkvereine 1867 ist von ihnen dieRede. Diese Skalen älteren Datums hatten jedoch mit denhier behandelten nur die technische Einrichtung gemein. Sieberuhten auf Vereinbarung nicht der Arbeitgeber und Arbeiter,sondern lediglich der Arbeitgeber untereinander; und ausser-dem waren während ihres Bestandes die Arbeiter noch derweiteren Willkür der Arbeitgeber preisgegeben, indem dieletzteren die nominellen Verkaufspreise beliebig festsetzten 1 .

Die Skala von 1872 war das Vorbild, nach dem alle

1 Vergl. Brentano, Die Arbeitergilden der Gegenwart Bd. II, S. 214.