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2 (1890)
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benachteiligt und beendigten daher die Skala bereits Juli 1875nach einjährigem Bestände durch Kündigung. Ein weitererGrund hierfür war, dafs im Norden damals noch hauptsäch-lich Schienen hergestellt wurden, im Süden dagegen manbereits zur Herstellung teurerer Produkte, Stangen und Platten,übergegangen war, wobei, da ein Durchschnittspreis berechnetwurde, die Löhne im Norden durch die Skala unverhältnis-mäfsig gesteigert wurden. In der That ergab die erste Lohn-festsetzung unter der Skala im Norden trotz fallenden Markteseine Erhöhung um 3 d. per Tonne. Trotzdem die Derby-Skala so bald verlassen wurde, blieb die Neigung, die Löhnefür die ganze Industrie einheitlich zu regeln. In allen Schieds-gerichten wird auf die Löhne des anderen Bezirks Bezuggenommen.

Seit Beendigung der Skala fanden eine Reihe von Schieds-gerichten statt. Während man bisher einen Schiedsrichtergehabt hatte, versuchte man es damals mit der in der Kohlen-industrie häufigen Form, wonach jede Partei ihren Schieds-richter ernennt und diese, wenn sie sich nicht einigen können,einem Unparteiischen die Sache übertragen. Die Arbeiterbehaupten jedoch, hiermit schlechte Erfahrungen gemacht zuhaben. Es bezieht sich dies auf das Anfang 1875 abgehalteneSchiedsgericht der Herren Williams und Mundella für dieEisenindustrie Nordenglands .

Das Eigentümliche an dem Schiedssprüche der genanntenHerren besteht darin, dafs die Lohnherabsetzung, welche sieaussprachen, nicht durch eine Verminderung des Verkaufs-preises, vielmehr durch eine solche der Nachfrage begründetwurde. Ausdrücklich wird jedoch diese Herabsetzung alseine vorübergehende Mafsregel bezeichnet,welche", wie dieSchiedsrichter hoffen,dahin wirken soll, die gegenwärtigeDepression des Hüttengewerbes zu beseitigen, Nachfrage und