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hatte, sondern die Annahme eines friedlichen Verfahrens durchVerhandlung und Schiedsgericht würde in andern Gewerbenunberechenbar aufgeschoben worden sein" 1 .
C. Gleitende Lohnskala.
Es scheint hier am Platze, auf das Wesen der „gleiten-den Lohnskala" des näheren einzugehen, da dieselbe imHüttengewerbe, wie gesagt, am längsten besteht und dortauch am frühesten ihre moderne Gestaltung annahm, wie siedem Verhältnis der Gleichberechtigung der bei der Produktionbeteiligten Parteien entspricht 2 .
Die älteren Skalen, eigentlich auf das HüttengewerbeStaffordshires beschränkt, waren Gegenstand der Angriffe derGewerkvereine, weil sie gegen sie gerichtete Mafsregeln derGegencoalition der Arbeitgeber waren. Waren diese, um denArbeitern zu widerstehen, übereingekommen, die Lohnsätzegemeinsam zu regeln, so boten die unter einander vereinbartenSkalen eine einfache und unauffällige Methode, den Lohnnach der Machtlage schwanken zu lafsen. Bei den Zusammen-künften brauchte man gar nicht von Löhnen zu reden, sondernvereinbarte nur Verkaufspreise. Die Haupteinwürfe der Ar-beiter gegen diese Skalen waren dem entsprechend folgende.
a) Einmal glaubten sie nicht zugeben zu dürfen, dafs es einfeststehendes Verhältnis zwischen Lohn und Preis gäbe. Siewarfen der Skala vor, dafs sie wichtige Faktoren, welche den
1 Yergl. Presentation to David Dale S. 8. Darlington 1881. Nachderselben Quelle betragen die Kosten der Kammer auf die Tonne Eisen0,6048 d., d. h. etwa Ys. Pfennig, Avas auf Arbeiter und Arbeitgeber ingleicher Weise verteilt wird.
2 Auch für Amerika scheint Ähnliches zu gelten, indem auch dortim HüttengeAverbe seit längerer Zeit Skalen im Gebrauche sind. Vergl.J. D. Weeks, Industrial conciliation and arbitration in New York, Ohioand Pennsylvania . Boston, Rand Avery & Co.