Vereinen der Arbeitgeber die Regelung der Arbeit vertrags-mäfsig zu vereinbaren.
Wo keiner der tiezeichneten Umstände vorliegt, sind dieOrganisationen schwach; dies ist z. B. in der SheffielderS t a h 1 k 1 i n g e n f a b r i k a t i o n der Fall. Einmal besteht hierfür eine grol'se Anzahl von Verrichtungen kein Schutz gegendas Einströmen ungelernter Arbeit. Schlimmer noch ist, dafsallgemeine Lohnfestsetzungen unmöglich sind. Jeder Arbeit-geber macht seine besondere Ware, häufig wechseln die nichtselten geheimgehaltenen Modelle und fortwährend finden Ver-änderungen in der Beschaffenheit der Erzeugnisse statt, sodafs der Lohn fast für jede Arbeit besonders ausgemachtwerden mufs. Die Folge hiervon ist, dafs der Gewerkvereinsich um die Festsetzung desselben nicht kümmern kann, viel-mehr den einzelnen Arbeitern sie überlassen mufs. Hierbeiaber bleibt das alte Übergewicht des Arbeitgebers bestehen;derselbe setzt einseitig seine Listen fest und gibt sie ebensoeinseitig wieder auf. „Wir haben sehr alte Listen, die ältesteist von 1817", sagte mir einer dieser Herren, „aber wir be-zahlen selten, was darin steht." Da dem Gewerkverein hierseine Hauptaufgabe entzogen ist, umfafst er nur einen Bruch-teil der Arbeiter und ist für die übrigen in keiner Weisemafsgebend. Lokale Streitigkeiten, Ausstände u. s. w. sindnicht selten und die Lage der Arbeiter ist wenig befrie-digend.
Bemerkenswert ist jedoch, dafs selbst in diesem Gewerbedas Bestreben nach friedlicher Gestaltung der Beziehungenzwischen Arbeiter und Arbeitgeber Eingang gefunden hat.Es ist auch liier allgemein üblich, dafs die Arbeitgeber Be-schwerden ihrer Leute anhören, Deputationen empfangen etc.Die Sheffielder Gewerkvereine haben sogar im Jahre 1888der Handelskammer den Vorschlag gemacht, die so oft auf-