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2 (1890)
Seite
429
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gehen, als solche, die ein wohlgegründetes Dasein auf dasSpiel setzen; wenn sie es aber thun, so thun sie es wohl-gerüstet und nicht ohne Aussicht auf Erfolg. Daher die er-schwerenden Bestimmungen, an welche die Erklärung einesAusstandes von den meisten Gewerkvereinsstatuten geknüpftwird, daher die Befürwortung schiedsgerichtlicher Entscheidungendurch die Gewerkvereine. So wurde von dem 21. Gewerk-vereinskongrefs zu Bradford 1888 nahezu einstimmig folgenderBeschlufs gefafst:Der Kongrefs ist der Ansicht, dafs die Bildungvereinigter Kammern, welche in gleicher Weise aus Arbeiternund Arbeitgebern zusammengesetzt sind, sehr nötig ist, einbesseres Verständnis zwischen beiden hervorbringen und dieBeilegung der ärgerlichen Streitigkeiten, welche die Interessenbeider schädigen, sichern würde. Er fordert daher die Arbeiterder grofsen Industriemittelpunkte auf, die Sache vor dieHandelskammern und andere Vereine der Arbeitgeber zubringen, um die Bildung solcher Kammern zu befördern". Eingleicher Beschlufs wurde September 1889 zu Dundee gefafst 1 .

Der Einflufs der geschilderten Verhältnisse ist nicht wenigergrofs auf die Arbeitgeber. Hier erst gelangen wir zum vollenVerständnis jenes oben besprochenen politischen Bündnisses,dem die sociale Gleichstellung von Arbeitgeber und Arbeiter

1 Bezeichnend für das Gesagte sind folgende von George Howell1883 in der Contemporary Review angeführte Thatsachen:Letztes Jahr(1882) haben die Vereinigten Maschinenbauer mit einem Einkommen von124 000 £ und einem Jahresabschlufs von 168 000 £ auf Streitigkeitennur 895 £ ausgegeben, einschliefslich dessen, womit sie andere Gewerk-vereine unterstützten, also weniger als 1 % ihres Einkommens. DieEisengiefser gaben für den genannten Zweck von einem Einkommen von42 000 £ nur 214 £, die Vereinigten Schreiner, welche in Ausständeverwickelt waren, von 50 000 £ nur 2000 £, die Schneider von 18 000 £nur 565 £ aus. Die Maurer endlich, welche 11 000 Mitglieder zählen,gaben nichts auf Strikes aus".