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beitreten. Dies geschah in der That; die übrigen verliefsenfreiwillig die Docks, indem der Gewerkverein ihnen unterdieser Bedingung aus den Überschüssen des Dockstrikes einenWochenlohn ausbezahlte.
Seit Beendigung „des grofsen Ausstandes" hat sich derGewerkverein der Dockarbeiter kräftig weiter entwickelt. Erumfafst heute etwa 50000 Mitglieder. Sein Zweck ist ledig-lich Verteidigung der Interessen des Arbeiters gegen denArbeitgeber: die mit den „gelernten" Gewerkvereinen regel-mäfsig verbundenen Versicherungszwecke fehlen bei den Ver-bündungen der ungelernten Arbeiter; sie lehnen sie sogar osten-tativ ab, indem sie erklären, dafs die Gewerkvereine durch dieVerbindung mit Versicherungszwecken in der Vertretung derGewerbsinteressen allzu vorsichtig würden, und überweisen dieVersicherung, nach deutschem Muster, dem Staate. Der wahreGrund ist, dafs die ungelernten Arbeiter zu wenig verdienen,um aufser zu Gewerkvereinszwecken noch andere Beiträgezahlen zu können.
Jene erstere Aufgabe erfüllt der Verein zunächst da-durch, dafs er Beschwerden des einzelnen Arbeiters gegen-über den Dockgesellschaften vertritt. Es findet dabei jeneröfters erwähnte Sichtungsprozefs statt, welcher so vielzur Vermeidung von Arbeitsstreitigkeiten beiträgt: jede Be-schwerde wird zunächst von dem Vertrauensmann, welchendie mit einer bestimmten Arbeit beauftragten Arbeiter er-wählen, einem der Aufseher oder Direktoren unterbreitet.Erst wenn sie so nicht beseitigt wird, gelangt sie zur Prü-fung an den Zweigverein, von diesen an den Bezirksvereinund von dort an den Ausschufs des Gesamtvereins, der sie,wenn er sie für begründet hält, aufnimmt. Seitdem sindwiederholt solche Beschwerden durch Verhandlungen zwischendem Ausschufs des Gewerkvereins und den Dockgesellschaften