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erledigt worden; einigemal sind allerdings auch örtliche Aus-stände vorgekommen. In einem dieser Fälle, welcher weiteKreise zu betreffen drohte, trat.die Vermittlung des Einigungs-ausschusses der Londoner Handelskammer ein. Wenn derGewerkverein die Rechte seiner Mitglieder vertritt, so ge-währleistet er andererseits Tüchtigkeit der Arbeit; Arbeiter,welche ihre rflicht nicht erfüllen, haben Entfernung aus demVerein zu gewärtigen.
Die zweite und wichtigste Aufgabe jedes Gewerkvereinsbezieht sich jedoch auf die allgemeinen Arbeitsbedingungen; indieser Richtung hatte der Verein der Dockarbeiter lediglich dieErrungenschaften des Ausstandes zu verteidigen. Die Bestim-mungen des Friedenschlusses vom 14. September wurden imeinzelnen vertragsmäfsig ausgeführt, wie derartige Verträgesieh wiederholt in dem „Labour Elector" abgedruckt finden 1 .
Die Aufgabe des Vereins war nach dieser Richtung keineleichte. Haben sich doch Arbeitgeber fast nie nach der erstenNiederlage dazu verstanden, die vereinigten Arbeiter als gleich-berechtigte Macht anzuerkennen. Im vorliegenden Fall warendie inzwischen ebenfalls verbündeten Dockgesellschaften dazuum so weniger geneigt, als sie Arbeiter vor sich hatten, derenKraft- und Hoffnungslosigkeit sprichwörtlich gewesen war.Hierzu kam ein weiteres. Die geschäftliche Lage der Dock-gesellschaften war schon vor dem Ausstande vom Herbst 1889eine verzweifelte. Man hatte seitdem zwar die Abgaben fürdie Benutzung der Docks dermafsen gesteigert, dafs London zu dem teuersten Hafen Englands , vielleicht der Welt wurde.Trotzdem zeigte sich auf die Dauer Herunterschreibung desGrundkapitals unvermeidbar, wofür man dem Publikum wieden Aktionären gegenüber am liebsten die Schuld auf einen
Vergl. z. B. Labour Elector vom 9. November 1889 S. 301. 302.