Druckschrift 
Verhandlungen ueber die Entwuerfe eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und eines Einfuehrungs-Gesetzes zu demselben in beiden Haeusern des Landtages im Jahre 1861 : vollst. Abdr. d. stenograph. Berichte nebst Entwuerfen, Motive u. Komm.-Berichten zu denselben
Entstehung
Seite
611
Einzelbild herunterladen
 

611

Königliche Staats-Regierung dem auf Seite 437 des Kommissions-Berichts enthaltenen Antrage um deswillen den Vorzug gebenwürde/ weil die Korporationen zu Danzig/ Berlin/ Stettin u. s. w,sich in einem Anschreiben an die Königliche Staats-Regierungfür Aufrechthaltung des bestehenden Beitragszwanges ausge-sprochen hätten/ das heißt also/ den freien Beitritt zur Korpo-ration nicht wünschen/ sondern vielmehr einen gewissen/ wennauch indirekten Zwang zum Beitritt vorziehen. Ich gehörenun zu den Vertretern der Korporation einer der genanntenHandelsstädte und wollte nur meinerseits hiermit konstatireil/daß ich für den Artikel 4 der Kommission zu stimmen geneigtbin/ weil ich schon damals in dem Kollegium/ dem ich anzuge-hören die Ehre habe/ auf das Allerentschiedenste den Zwangs-beitritt zur Korporation meinerseits bekämpft habe. Es ist mirzwar entgegengesetzt worden/ ein direkter Zwang würde durchdie Bestimmung nicht ausgeübt, welche etwa dahin ginge, daßjeder Kaufmann in Handelsstädten der Korporation beitretenkönne oder nicht, wenn er ihr aber nicht beiträte, hätte er eineStrafe zu zahlen. Dixsc Art von indirektem Zwange ist fürmich ganz gleich bedeutend mit direktem Zwange/ es erinnert michlebhaft an die bei uns votirte Freiheit der Presse, neben welcherder Galgen steht. Es wird dann, wenn ein solcher indirekterZwang ausgeübt, wenn also gesagt würde, eine gewisse Kate-gorie von Kaufleuten müßte der Korporation beitretcn, oderwenn sie es nicht thue, eine Strafe zahlen, in den Händender übrigen Korporations-Mitglicder liegen, die anderen Kauf-j leute zum Beitritt zu zwingen, und dazu kann ich mich nachmeiner ganzen Ausfassung und nach den Resolutionen, die wirin Bezug auf die Gewerbcfreiheit gefaßt haben, meinerseits inkeiner Weise bekennen. Ich bitte das hohe Haus, dem Artikel 4,wie ihn die Kommission Ihnen vorschlägt, nach welchem vonkeiner Zwangsbeitritts-Pflicht die Rede ist, seine Zustimmung er-theilen zu wollen.

Präsident: Der Abgeordnete Waldcck hat das Wort.

Abaeordn. vw Waldeck' (vom Platz): Meine Herren!Ich wollte Sie auch bitten, dem Votum der Kommission, wel-ches beinahe einstimmig, mit Allen gegen Eine Stimme gefaßtist, auch hier im Hause Geltung zu verschaffen. Es handeltsich hier um ein sehr wichtiges Prinzip, und wenn man selbstetwas zweifelhaft sein könnte, wie man sich zu entscheiden habe,so wäre das schon Grund genug, dasselbe nicht bei diesem Ein-führungsgesetz zur Entscheidung' zu bringen, wo es gar nichthingehört, sondern nur nebenbei und zufällig aufgenommen ist.Der Grund, warum wir wegen der kaufmännischen Korporationenhier eine Bestimmung bedürfen, ist nach der Mittheilung, die unsgeworden ist, der: man befürchtet, wenn nunmehr der Beitrittzu den kaufmännischen Korporationen nach der Einführung des

39'