Handelsgesetzbuches nicht mehr Bedingung der Ausübungkaufmännischer Rechte bleibt, wie er bisher war, so würdendie kaufmännischen Korporationen einen Ausfall an ihren Ein-nahmen erleiden, und davon befürchtet man wieder einen Nach-theil für diejenigen Institute, die zu ihnen gehören und von ihnenabhängen, besonders bei denjenigen, welche in Schulden sind.Alles das, meine Herren, sind aber nur kasuellc Gründe, dienur das augenblickliche Bestehen von dergleichen Korporationenzum Gegenstande haben, die aber doch unmöglich ins Gewichtfallen können, wenn es sich darum handelt, so allgemeine undwichtige Prinzipien auszusprcchen, wie hier geschehen ist.
Meine Herren! Das Haus hat sich noch neulich mit sehrgroßer Majorität im Sinne der Gcwerbefrcihcit ausgesprochen,dem Kaufmannsstande vor Allem liegt es aber an der Gewerbe-freiheit.
Wenn nun durch Königliche Verordnung künftighin be-stimmt werden soll, wie es ursprünglich die Absicht war, daßdie Kaufleute den Korporationen bcitrcten sollen, so ist diesder ärgste Verstoß gegen die Gewerbefrciheit, der sich denkenläßt. Wenn man jetzt sagt, sie sollen zwar nicht beitrcten, siesollen aber dasjenige zahlen, was die Korporationsmitglieder zuzahlen haben, oder vielleicht ein Geringes weniger, so wird mandarin eine reckte Logik auch nicht finden können, man würdesie von den Vortheilen ausschließen, ihnen aber die Lasten auf-erlegen/ das kann nicht als ein rechtliches Prinzip angesehenwerden. Meine Herren! Die Kaufleute selbst wünschen, wieSie so eben gehört haben, diese Zwangsmaßregcl nicht, undwenn die Mitglieder und Vertreter der Korporationen sich soaussprechen, so ist darauf an und für sich wenig Gewicht zulegen/ denn die reden bei dieser Frage doch wesentlich in eigenerSache, sie sollten aber anch in eigener Sache nach meiner Mei-nung nicht so reden, wenn es aber geschehen ist, so haben wirdarauf keine Rücksicht zu nehme», sie müssen sich allgemeinenPrinzipien unterwerfen. Ich glaube daher, der Vorschlag derKommission ist vollkommen gegründet.
Präsident: Der Abgeordnete Tamnau hat das Wort.
Abgeordn. Tamnau (vom Platz): Wen» ich die Aus-lassungen des Herrn Regierungs-Kommiparius richtig verstandenhabe, so hat die Regierung ihren ersten Vorschlag, der im ur-sprünglichen Gesetz-Entwürfe steht, fallen lassen und hat stattdessen den Vorschlag, der in der Kommission gestellt wurde,als den ihrigen angenommen. Dieser letztere Vorschlag ist ansSeite 437 des Berichts abgedruckt und stimmt bis aufzwei nicht bedeutende Aenderungen mit dem Verbesscrungsvor-fchlag überein, den ich mir zu stellen erlaubt habe. Diese bei-den Aenderungen bestehen darin, daß es im §. 4 des abgedruck-ten Vorschlags heißt: die Beiträge, welche NichtMitglieder der