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Ich kann mich im Uebrigen auf dasjenige beziehen/ wasder letzte Herr Redner vor mir angeführt hat. Wenn sich imLaufe der Zeit ein dringendes Bedürfniß ergeben sollte: Be-stimmungen, wie sie der Abänderungs-Vorschlag des Abgeordne-ten Tamnau enthält, einzubringen, so wird dadurch, daß wirgegenwärtig die Bestimmungen des Entwurfs zum Einführungs-gcsetz, woriu selbst der Beitritt zur Korporation zur Pflicht ge-macht werden soll, ablehnen, dem weiteren Andringen nicht Prä-judizirt, und es kann alsdann von der Staats-Negierung eineGesetz-Vorlage eingebracht werden, die das Versäumte wiedergutmacht.
Präsident: Der Abgeordnete Wagener (Negcnwaldc)hat das Wort.
Abgeordn. Wagener sRegenwaldcsj (vom Platz): Ickwerde in dieser Frage init der Kommission und gegen den An-trag des Abgeordneten Tamnan stimmen, weil ich den Stand-punkt, den ich der Korporationsfrage im Allgemeinen gegenübereinnehme, auch der Spezialität gegenüber festhalten muß/ näm-lich: daß ich meinerseits ein Gegner des zwangsweise:! Beitrittszu derartigen Korporationen bin/ aber ich würde mich dochimmer lieber für eine» zwangsweisen Beitritt, als für einenzwangsweisen Beitrag erklären, da sich für den Zwangsbeitrittimmer noch prinzipielle Gründe geltend machen laßen, währendder zwangsweise Beitrag nichts weiter ist, als eine nicht gerecht-fertigte indirekte Besteuerung, und ich kann deshalb meinerseitsnur empfehlen: jedenfalls den Zwangsbeitrag abzulehnen.
Präsident: Der Abgeordnete Fliege! hat das Wort.
Abgeordn. Flieget: Es ist schon mehrfach hervorgehobenworden, daß wir uns einer gewissen Inkonsequenz schuldigmacheu würden, wenn wir in Beziehung auf das Handels-gewcrbc andere Grundsätze feststellen wollten, als wir in Be-treff der übrigen Gewerbe festgestellt haben. Der Herr Antrag-steller hat erwähnt, daß die Korporationen auch korporative In-teressen befördern. Wenn dies der Fall ist, meine Herren, sowird das Interesse der Korporation mit dem Interesse derjeni-gen gewiß "nicht überall übereinstimme», die sich nicht in derKorporation befinden, und diese nun zu zwingen, Beiträge fürIntercßen zu zahlen, die vielleicht ihrem Interesse gerade ent-gegen sind, ist, wie mir scheint, mehr als eine Unbilligkcit.Wenn der gestellte Antrag sich unter Anderem von dem Kom-missions-Antrage dadurch unterscheidet, daß nach demselben dieBeiträge der niehtkorporirten Kaufleute niedriger sein sollen alsdie der inkorporirtcn Mitglieder, so ist das am Ende so vage,daß man die Differenz bis auf 1 Sgr. feststellen könnte. Wenngesagt ist, daß die Beiträge nicht höher sein sollen, das magwohl einen bestimmten Sinn haben, aber nicht, wenn gesagtwürde, sie sollen niedriger sein. Sodann möchte ich nachträg-