— 618 —
da Handeltreibende bon der Korporation ausschließen, aber dasFehlen derjenigen, die so wenig Gemeinsinn verrathen, wirdnicht zu bedauern sein. Ich glaube, im Gegentheil, daß dasgenossenschaftliche Leben in den Korporationen durch das Fort-bleiben solcher Mitglieder nur gewinne» wird. Es ist schon vondem Herrn Vorredner ausgeführt worden, daß der Ehrenpunktund der genossenschaftliche Trieb ausreichen werden, um dieKorporationen zu erhalten. Es ist auch von Korporations-Schuldcn die Rede gewesen und befürchtet worden, daß großeKonfusionen eintreten könnten, wenn plötzlich eine Menge vonMitgliedern ausschiede oder neue nickt bcitretcn. Was könntewohl die Folge sein, nur daß etwa der Konkurs über das Ver-mögen der Korporation eröffnet wird? Ich habe das feste Ver-trauen, daß es keine Korporation dahin kommen lassen wird.Die Ehre der Korporationen wird schon dafür bürgen, daß diesnicht geschieht, zu solchem Schritte wird es gewiß keine Kauf-mannschaft kommen lassen.
Präsident- Der Abgeordnete von Ammon bat dasWort.
Abgeordn. von Ammon ( vom Platz)- DerAbänderungs-Vorschlag verletzt ein Prinzip, was wir anderweitig festgestelltbaben. Wenn wir bei dem Handwerkerstand den Innungs-zwang ausschlössen, so werden wir ihn doch bei dem Kaufmanns-stände nicht beschließen, und indirekt würde er hergestellt werden,wenn wir auch nur die Beitragspslicht derjenigen, welche nichtfreiwillig der Korporation bcitretcn wollen, hier feststelle»wollten. Ich selbst habe über die Natur dieser Korporationensehr wenig Kenntniß, aber die Aeußerungen sehr hervorragenderund einflußreicher Mitglieder der Kaufmannschaft unter unsgeben mir die Bürgschaft dafür, daß das, was lebensfähigist, sich auch lebensfähig erhalten wird. Wenn angeführt war,diese Korporationen besäßen besondere Institute, die dem ganzenHandelsstandc zu Nutze kämen, so mögen die Korporationen sichfür die Benutzung dieser Institute von solchen, die der Kor-poration nicht angehören, besondere Beiträge zahlen lassen/ demwird nichts entgegenstehen. Wenn beispielsweise die Börsehier in Berlin — und diese scheint mir hauptsächlich Gegen-stand der Befürchtung zu sein — Eigenthum der Korporationist, so kann auch die Korporation von Jedem, der nicht zuihr gehört, ein Esntrittsgeld verlangen/ wenn aber diejenigen,die der Korporation nicht beigetreten sind, und die an derBörse gar kein Interesse haben, zu den Kosten der Korporationfür ihre Börse beitragen, und es selbst durch eine KöniglicheVerordnung möglich gemacht werden soll, daß Leute, die mitder Börse gar nichts zu schassen haben, z. B. Krämer unddergleichen, ihren Beitrag für die Börse zahlen sollen, so halteich das für unrecht. Wer nicht mit zu rathen hat, hat auchuicht mit zu thaten.