Nachtrag
zu dem
Berichte der Fünfzehnten Kommission
des
Herrenhauses
über
u) den Entwurf eines Allgemeinen DeutschenHandels - Gesetzbuchsund
K) über den Entwurf des Einführungs - Gesetzesdazu.
Das Haus der Abgeordneten hat den vorgelegten Entwurfdes Allgemeinen Deutschen Handels-Gesetzbuchs unverändertangenommen.
Der Entwurf des Einführungs-Gesetzes dazu ist aber nurmit einigen Abänderungen angenommen worden.
Diese Abänderungen stimmen mit denjenigen überein/ welchedie unterzeichnete Kommission in ihrem Berichte vom 25. Maid. I. — Nr. 142 — in Antrag gebracht hat.
Nur drei Differenz-Punkte bestehen noch/ und zwar"
1) bei dem Artikel 3 zu den 4 bis 6:
in Betreff der Verhältnisse der kaufmännischenKorporationen zu Berlin u. s. w./
(<ch. Seite 7 der Zusammenstellung der Kom-mission des Herrenhauses/ verglichen mitSeite 47 der Zusammenstellung der Kom-mission des Hauses der Abgeordneten)
2) bei dem Artikel 9 zu §. 1:
in Betreff der Feststellung der Zahl der anzu-stellenden Handels-Mäkler /