^Die Königliche Staats - Regierung hat dein Hause der Ab-geordneten einen aus der Berathung von Kommißaricn derRegierungen Deutscher Bundcsstaateu hervorgegangencu Ent-wurf eines Allgemeinen Deutschen Handeis-Gesetzbuchs und balddarauf den Entwurf eines Einführungs - Gesetzes, mit welchemder erstgenannte Entwurf, als Anlage, in der ganzen Monarchiemit dem 1. März 1862 Gesetzeskraft erhalten soll, zur Zustim-mung vorgelegt.
Die Geschichte der Entstehung dieses Entwurfs ist in denMotiven zum Entwurf des Einfuhrungs-Gesetzes ausführlichdargelegt. Es ist daraus zu ersehen, daß seit langer Zeit, mankann sagen, seit den Iahren 1836 und 1846, an der Aufgabe,Deutschiand eine möglichst gleiche Gesetzgebung im Gebiete desHandelsrechtes zu geben, gearbeitet, daß namentlich seit demBeginn des Jahres 1857 auf den Konferenzen von Kommissa-rien Deutscher Regierungen zu Nürnberg und Hamburg unterZugrundelegung eines für die Preußischen Staaten ausgearbei-teten Entwurfes und unter Zuziehung kaufmännischer Sachver-ständiger wiederholt erneuerte Berathungen über diesen Gegen-stand stattgefunden haben und es schließlich gelungen ist, sichüber den nun vorliegenden Entwurf zu einigen.
Für die Preußische Landcsvertrctung, deren Zustimmungzu diesem Entwurf Seitens der Staats-Regierung beantragt
Grster Bericht
der
Vereinigten Kommissionen für das Zustizwesen undfür Handel und Gewerbe
des
Hauses der Abgeordneten
über
den Entwurf eines allgemeinen DeutschenHandelsgesetzbuches.