Verhandlungen des Dauses der Abgeordneten
über den
Entwurf eines Allgemeinen Deutsehen Handelsgesetz-duchs und den Entwurf eines Einführung?-Eesetzes ni demselben.
Aus der Lösten Sitzung am 4. April 186t.
I
ustiz - Minister von Bernuth: Auf Grund einer demHerrn Handels - Minister und mir ertheilten Allerhöchsten Er-mächtigung vom 3. d. M. überreiche ich dem hohen Hause denEntwurf eines Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuchs.
Meine Herren! Sie wiflen, daß seit mehr als 4 Jahrenin Nürnberg und zeitweise in Hamburg Verhandlungen überein gemeinsames Deutsches Handelsrecht gepflogen worden sind.Aus diesen ganz neuerlich beendeten Berathungen ist als Fruchtder sorgfältigen und mühsamen Thätigkeit, wofür den jiommis-sarien nicht blos Preußens, sondern aller dabei betheiligte»Staaten vollster Dank gebührt, der nach einer dreimaligen Le-sung nunmehr abgeschlossene Enrwnrf eines Allgemeinen Deut-schen Handelsgesetzbuchs hervorgegangen.
Erfüllt von dem lebhaftesten Wunsche, daß dieser Ent-wurf sobald als möglich Gesetz werden möge, hat die Staats-Regicrung auch sofort der Ausarbeitung des dazu nothwen-digen Einführungsgesetzes ihre volle Thätigkeit zugewendet. Esist begründete Hoffnung vorhanden, den Entwurf des Ein-führungs - Gesetzes in kürzester Frist ebenfalls vorlegen zukönnen, und es ist dessen baldige Einbringung in der Aller-höchsten Ermächtigung ausdrücklich in Aussicht gestellt. Daranaber knüpft sich die Hoffnung, daß, indem die beiden Häuserdes Landtages ihre Bemühungen mit denen der Staats-Regie-rung vereinigen, noch in dieser Sitzungsperiode die Aufgabe ge-löst werden möge für das so wichtige, täglich sich erweiternde