Bericht
der
vereinigten Kommissionen für das Iustizwesen nndfür Handel und Gewerbe
des
Hauses der Abgeordneten
betreffend
den Entwurf eines Einführungs-Gesetzes zum AU-gemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch.
Berichterstatter:über Art. 1—36 Abgeordneter Strohn /über Art. 37—52 Abgeordneter Bürgers/über Art. 53—59 Abgeordneter 1)>-. Waid eck/über Art. 66—61 Abgeordneter Strohn /über Art. 62—75 Abgeordneter Bürgers.
Äer auf Grund der Allerhöchsten Ermächtigung vom 29.April d. I. dem Abgeordnetenhaus? borgclegte Entwurf einesCinführungsgesctzes zum allgemeinen Deutschen Handelsgesetz-buche ist von den vereinigten Kommissionen für das Iustizwesenund für Handel und Gewerbe, unter Zuziehung von Kommissa-rien der betreffenden Ministerien, vorberathen worden und wirdnunmehr gegenwärtiger Bericht erstattet.
Das Bedürfnis; eines Einführungsgcsetzes kann mit Grundnicht in Frage gestellt werden. Die meisten Bestimmungen desgegenwärtigen Entwurfs beweisen dasselbe. Wie mit Recht in denMotiven hervorgehoben wird, enthält das Gesetzbuch viele Be-stimmungen, welche auf die Landcsgcsctze verweisen, oder den-selben eine gewisse Fakultät einräumen. Außerdem waren inmehrfacher Hinsicht Anordnungen zu treffen, um das Handels-gesetzbuch in Ausführung zu bringen, Lücken auszufüllen, Miß-verständnissen vorzubeugen nnd die bestehenden Gesetze dem Sy-stem des Handelsgesetzbuches anzupassen (Motive Seite 248 ss.)