Bericht
der
Fnnfze h n ten K o in Mission
des
Herrenhauses
über den
Entwurf eines Einführungs-Gesetzes zum Aileemei-nen Deutschen Handels-Gesetztzuch.
3I)le Gesichtspunkte/ von welchen bei Abfassung des Ent-wurfs des Einführungs-Gesetzes zu dem Allgemeinen DeutschenHandcls-Gesctzbuch ausgegangen ist/ sind in den Motiven zudem gedachten Entwurf Seite 248—251 dargelegt.
Unbedingt leitend ist dabei der Grundsatz gewesen/ daß —in Uebereinstimmung mit dem bei Einführung der AllgemeinenWechsel-Ordnung beobachteten Verfahren — keine Bestimmungin das Einsiihrungs-Gesetz aufzunehmen sei/ durch welche eineVorschrift des Handels-Gesetzbuchs, soweit deren Abänderungden Landes - Gesetzen nicht freigestellt ist/ würde abgeändertwerden/ oder worin möglicher Weise eine solche Abänderunggefunden werden könnte/ mithin auch keine der Rechtswissenschaftund Rechtsprechung vorgreifende deklaratorische Bestimmung.
Dieser Grundsatz ist eine nothwendige Folge der Annahmedes Handels.Gesetzbuchs/ indem entgegengesetztenfalls das ge-meinsame Recht wieder in ein partikulär Preußisches würdeumgestaltet/ und anderen Staaten ein übles/ die mühsam erzielteGemeinsamkeit wieder zerreißendes Vorbild würde gegeben werden.Das Handcls'Gesetzbuch gewährt aber in vielen Artikeln fürVerhältnisse/ die den allgemeinen Verkehr weniger berühren,und nach Maßgabe der in den einzelnen Staaten bestehendenZustände oder Auffassungen, unbeschadet der Gemeinsamkeit,verschieden gestaltet werden können, einen mehr oder minderausgedehnten Spielraum. Das Handels - Gesetzbuch verweistferner in mehreren Artikeln auf den Ortsgebrauch oder die