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Verhandlungen ueber die Entwuerfe eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und eines Einfuehrungs-Gesetzes zu demselben in beiden Haeusern des Landtages im Jahre 1861 : vollst. Abdr. d. stenograph. Berichte nebst Entwuerfen, Motive u. Komm.-Berichten zu denselben
Entstehung
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Bericht

der

Fnnfze h n ten K o in Mission

des

Herrenhauses

über den

Entwurf eines Einführungs-Gesetzes zum Aileemei-nen Deutschen Handels-Gesetztzuch.

3I)le Gesichtspunkte/ von welchen bei Abfassung des Ent-wurfs des Einführungs-Gesetzes zu dem Allgemeinen DeutschenHandcls-Gesctzbuch ausgegangen ist/ sind in den Motiven zudem gedachten Entwurf Seite 248251 dargelegt.

Unbedingt leitend ist dabei der Grundsatz gewesen/ daßin Uebereinstimmung mit dem bei Einführung der AllgemeinenWechsel-Ordnung beobachteten Verfahren keine Bestimmungin das Einsiihrungs-Gesetz aufzunehmen sei/ durch welche eineVorschrift des Handels-Gesetzbuchs, soweit deren Abänderungden Landes - Gesetzen nicht freigestellt ist/ würde abgeändertwerden/ oder worin möglicher Weise eine solche Abänderunggefunden werden könnte/ mithin auch keine der Rechtswissenschaftund Rechtsprechung vorgreifende deklaratorische Bestimmung.

Dieser Grundsatz ist eine nothwendige Folge der Annahmedes Handels.Gesetzbuchs/ indem entgegengesetztenfalls das ge-meinsame Recht wieder in ein partikulär Preußisches würdeumgestaltet/ und anderen Staaten ein übles/ die mühsam erzielteGemeinsamkeit wieder zerreißendes Vorbild würde gegeben werden.Das Handcls'Gesetzbuch gewährt aber in vielen Artikeln fürVerhältnisse/ die den allgemeinen Verkehr weniger berühren,und nach Maßgabe der in den einzelnen Staaten bestehendenZustände oder Auffassungen, unbeschadet der Gemeinsamkeit,verschieden gestaltet werden können, einen mehr oder minderausgedehnten Spielraum. Das Handels - Gesetzbuch verweistferner in mehreren Artikeln auf den Ortsgebrauch oder die