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Verhandlungen ueber die Entwuerfe eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und eines Einfuehrungs-Gesetzes zu demselben in beiden Haeusern des Landtages im Jahre 1861 : vollst. Abdr. d. stenograph. Berichte nebst Entwuerfen, Motive u. Komm.-Berichten zu denselben
Entstehung
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Zweiter Bericht

der

vereinigten Kommissionen für das Zustizwesen undfür Handel und Gewerbe

des

Hauses der Abgeordneten,

betreffend

den Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Handels-gesetzbuches.

Das

vierte Buch

des Entwurfs des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbucheshat die Handelsgeschäfte zum Gegenstände.

Nachdem in dem ersten Titel von den Handelsgeschäf-ten im Allgemeinen geredet ist/ werden in den folgendenTiteln zwei bis fünf der Kauf/ das Kommifsivns-/ dasSpcditions- und das Frachtgeschäft/ einschließlich desFrachtgeschäfts der Eisenbahnen/ so weit sie Handelsgeschäftefind/ theils wegen mehrerer Eigenthümlichkeiten/ theils wegen ihrerhervorragenden Wichtigkeit spezieller behandelt.

Im ersten Titel: -von den Handelsgeschäftenim Allge meinen« beschäftigt sich der erste Abschnitt mitdem Begriffe der Handelsgeschäfte. Es giebt Geschäfte/ welcheohne Unterschied/ ob sie zu dem Gewerbe des Handelnden ge-hören oder nicht/ vermöge des Wesens der Handelsgeschäftestets als solche erscheinen/ z. B. der Kauf von Waaren zumZweck des Wiederverkaufs/ wogegen andere Geschäfte/ z. B. Um-wcchsclung von Geld/ Uebernahme einer Kommission/ je nachdemder Handelnde solche Geschäfte als zu seinem Gewerbe gehöriggemacht hat oder nicht/ als Handelsgeschäfte oder nicht alssolche anzusehen sind. Hierauf beruhen die Bestimmungen derArtikel 271 und 272/ von welchen der erstere diejenigen Ge-schäfte aufführt/ welche absolut/ ohne Rücksicht/ ob sie gewerbe-mäßig betrieben werden oder nicht/ Handelsgeschäfte sind/ wo-