Druckschrift 
Verhandlungen ueber die Entwuerfe eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und eines Einfuehrungs-Gesetzes zu demselben in beiden Haeusern des Landtages im Jahre 1861 : vollst. Abdr. d. stenograph. Berichte nebst Entwuerfen, Motive u. Komm.-Berichten zu denselben
Entstehung
Seite
389
Einzelbild herunterladen
 

389

Hinsichtlich der Zurücknahme der landesherrliche» Genehmi-gung bleidt es bei den bestehenden Landesgesetzen.

Die Auflösung kann auch durch Beschluß der Aktionaireerfolgen und zwar ohne daß dieser/ wie nach dem Gesetze von1843/ der staatlichen Genehmigung bedarf.

Drittes Such.

Voll der stillen Gesellschaft und von der Vereini-gung zu einzelnen Handels-Geschäften für ge-meinschaftliche Rechnung.

Der erste Titel »von der stillen Gesellschaft« ist bereitsoben ausreichend besprochen.

Der zweite Titel handelt bon dem rein obligatorischen Verhält-nisse, welches aus der Vereinigung zu einem oder mehreren einzel-nen Handcls-Geschästcn für gemeinschaftliche Rechnung entspringt.(Rheinisches Handels-Gesetz Art. 47.) Zu den Handcls-Gcschäftengehört eine solche Vereinigung nicht, insbesondere bildet sich kein selbst-ständiges Gescllschafts-Vermögen und ebensowenig kann von derAnwendung einer Firma die Rede sein. Nach Außen ist über-haupt hier gar keine Gesellschaft vorhanden, ein Rcchtsvcrhält-niß zu dritten Personen wird nur für denjenigen begründet,welcher das beabsichtigte Spckulations-Geschäst abschließt. Ge-schieht dies von allen Theilnchmcrn, oder von Einem zugleichim Auftrage der andern, so hasten sie dem Dritten solidarisch.

Berlin , den 22. Mai 1861.

Die Kommission für dasIustizwescn.von Ammon (Vorsitzender).

Bürgers (Berichterstatter).

Fmmermann. Pannicr.

Frech. Ncmitz. Starke.

Rohden. Dr. Wal deck, vonForckenbeck. Strohn .

Die verstärkte Kommission für

Handel und Gewerbe.Overweg (Stellvertreter desVorsitzenden). Reichen heim,vr. Leite. Kießling. Dihm.Dr. Veit. Müller (Dem-min). Frings. Hermann.Dunckcr (Berlin ). Metz-ln ach er. Reimer. Berg er.Müller (Mansfeld ).