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Verhandlungen ueber die Entwuerfe eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und eines Einfuehrungs-Gesetzes zu demselben in beiden Haeusern des Landtages im Jahre 1861 : vollst. Abdr. d. stenograph. Berichte nebst Entwuerfen, Motive u. Komm.-Berichten zu denselben
Entstehung
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Entwurf

eines

Einführungs - Gesetzes zum allgemeinen DeutschenHandelsgesetzbuch.

Artikel I.

Aer in der Anlage enthaltene/ aus der Berathung vonKommissarien der Regierungen Deutscher Bundesstaaten hervor-gegangene Entwurf eines allgemeinen Deutschen Handels-Gcsetz-buchs erlangt in dem ganzen Umfange der Monarchie mit demI. März 1862 Gesetzeskraft.

Mit demselben Zeitpunkte sollen zugleich die nachfolgendenEinfiihrungs'Bestimmungen in Geltung, treten:

Titel?.

Bestimmungen/ die Ergänzung des allgemeinen DeutschenHandels - Gesetzbuchs und die Abänderung bisherigerGesetze betreffend.

Abschnitt I.

Bestimmungen für alle Landestheile der Monarchie.Artikel 2.

Handelssachen sind die Ncchts-Angelcgenheiten/ welche einesder folgenden Privatrcchts-Vcrhältnisse zum Gegenstand haben:

1) das Rechtsverhältniß/ welches aus Handelsgeschäften(Artikel 271-273 des Handelsgesetzbuchs) zwischenden Betheiligten entsteht/

2) die Rechtsverhältnisse zwischen den Mitgliedern einerHandelsgesellschaft/ zwischen dem stillen Gesellschafter

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