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Verhandlungen ueber die Entwuerfe eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und eines Einfuehrungs-Gesetzes zu demselben in beiden Haeusern des Landtages im Jahre 1861 : vollst. Abdr. d. stenograph. Berichte nebst Entwuerfen, Motive u. Komm.-Berichten zu denselben
Entstehung
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Gebiet der kommerziellen und industriellen Interessen/ einemlangen und tief gefühlten Bedürfnisse Abhülfe zu verschaffen.Es "würde nicht nur innerhalb Preußens ein einheitliches Rechtan Stelle der vielfach unter sich abweichenden Vorschriften,feste, den Anforderungen der Zeit entsprechende Normen anStelle der vielfach unklaren und ungenügenden gegenwärtigenGesetze, in Kraft treten, sondern auch durch Preußens Beispielder erste bedeutungsvolle Schritt geschehen, um eine Einigungunseres größeren Deutschen Vaterlandes auf diesem Gebiete derGesetzgebung herbeizuführen.

(Lebhaftes Bravo.)

Bei der Kürze der Zeit hat die Staats-Regierung geglaubt,die Einbringung des Handels-Gesetzbuches nicht von der Vollen-dung des Entwurfes zu dem Einsührungsgesetze abhängig machenzu müssen. Allerdings wird die Hoffnung, die ich so eben an-deutete, kaum anders in Erfüllung gehen können, als wenn dasHandelsrecht ganz so, wie es aus den Nürnberger Beratbungenhervorgegangen ist, auch die Zustimmung der beiden Häuser desLandtages erhält. Allein gerade mit Rücksicht hieraus hielt dieStaats-Regierung es für ihre Pflicht, mit der jetzigen Vorlagenicht zu zögern, um sowohl der Kommission, die sich zunächstmit derselben zu beschäftigen haben wird vielleicht der ver-einigten Kommission für Justiz und für Handel und Gewerbe als auch den weiteren Kreisen Raum zu geben, sich mit demEntwürfe des Handelsgesetzbuches vollständig vertraut zu mache».

Meine Herren! Die Staats-Regierung bedauert es sehr,daß es nicht möglich gewesen ist, diese Vorlage bereits in einemfrüheren Stadium dieser Session zu machen. Aber ich wieder-hole, daß deshalb die Anstrengungen verdoppelt werden, um dienachträgliche Einbringung des Entwurfes zu dem Einführungs-gesetze, durch welches übrigens selbstverständlich Aenderungen desHandelsgesetzbuches selbst nicht bezweckt werden können, möglichstzu beschleumgcn.

Lassen Sie mich mit dem Wunsche schließen, daß es gelin-gen möge, das große Werk denn ein großes Werk sowohlfür Preußen als für Deutschland darf ich es wohl nennennoch in dieser Session zur Vollendung zu bringen!

Präsident l)r. Simson: Ich glaube den Herr» Ministerfrüher dahin verstanden zu habe», daß er in Kurzein im Standesein werde, gedruckte Exemplare des Entwurfs dem Hause mit-zutheilen.

Justiz-Minister von Bernuth: Ich habe mich zu ent-schuldigen, daß ich das nicht gleich erwähnt habe. In wenigenTagen wird es möglich sein, die erforderliche Zahl von Exem-plaren dem hohen Hause zugehen zu lassen.

Präsident: Ich werde dann von dem Druck der Vor-lage unsererseits abstehen.