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sind die Unzuträglichkeiten einer Verschiedenheit ganz klar: dasPublikum muß wijjcii/ woran es ist. Es kann nicht twn einerKöniglichen Verordnung oder von wechselnden Umständen ab-hängig gemacht werde»/ welcher Rechtszustand in dieser Be-ziehung im Lande gelten soll.
Präsident: Der Abgeordnete t)r. Beseler hat dasWort.
Abgeordn. Dr. Beseler (vom Platz): Ich gehe nichtauf die Frage ei»/ welches von den beiden Systeme»/ die hiervertreten sind/ das bessere sei. Ich glaube/ man kann für die eineoder andere Austastung/ wie wir es auch gehört haben/ gewich-tige Gründe anführen. Ich möchte nur auf ein Moment auf-merksam machen/ welches" bis jetzt nicht gehörig hervorgehobenworden ist/ und welches namentlich der Argumentation desHerrn Handcls-Ministers entgegensteht. Diejenige Verschieden-heit/ um die es sich hier handelt/ bezieht sich allein auf denPlatzhandel. Nur diejenigen Geschäfte/ die an einem bestimmtenHandelsplatz abgeschlossen werde»/ werden durch Mäkler vermit-telt. Wenn nun auch an den verschiedenen Handelsplätzen übergewisse formelle Einrichtungen verschiedene Anordnungen bestc-ken/ so hat das für die Handel- und Gewerbetreibenden keinenNachtheil. Wer an einem Handelsplatz nicht bekannt ist/ wirdsich unterrichten müsse»/ wie es in Beziehung auf die Stellungder Mäkler sich dort verhält. Wenn nun aber thatsächlich fest-steht/ daß die Mehrheit der Städte allerdings nicht die Mäklerexklusiv stellen wollen/ daß aber doch in einer so bedeutendenHandelsstadt wie Köln / nicht blos die Mäkler/ sondern auch derKanfmannsstand sich für Exklusivität entscheiden/ so sehe ichnicht ei»/ warum hier eine vollständige Gleichförmigkeit geschaffenwerden soll.
Ich möchte darauf aufmerksam machen/ daß wir allerdingseinen besonderen Nachdruck auf den Abschluß eines einheitlichenHandels-Gesetzbuches nicht blos in ganz Deutschland / sondernnamentlich auch in Preußen alles Gewicht zu legen haben/ daßwir auf der anderen Seite aber eine vollständige Gleichförmig-keit da/ wo sie nicht dringend geboten ist/ nicht gegen dieWünsche der Beteiligten durchzuführen brauchen. Das scheintmir nun/ meine Herren/ ist hier die Lage der Sache. Die Mög-lichkeit/ daß an verschiedenen Handelsplätzen über die Stellungder Mäkler verschiedene Normen ohne Nachtheil für das öffent-liche Interesse bestehen können/ scheint mir unzweifelhaft/ daßaus verschiedenen Gründen sich die kaufmännischen Behördender verschiedenen Handelsplätze gegen und für die Exklusivitätder Mäkler ausgesprochen haben/ steht thatsächlich fest. Es sollnun auf die vorsichtigste Weise durch den Antrag des HerrnBürgers in die Hände der Staats-Regierung die Befugniß ge-legt werde»/ für einzelne Handelsplätze Ausnahmen von der ge-