Druckschrift 
Verhandlungen ueber die Entwuerfe eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und eines Einfuehrungs-Gesetzes zu demselben in beiden Haeusern des Landtages im Jahre 1861 : vollst. Abdr. d. stenograph. Berichte nebst Entwuerfen, Motive u. Komm.-Berichten zu denselben
Entstehung
Seite
630
Einzelbild herunterladen
 

K30 --

sctzlichcu Regel zu macht». Diese Ausnahme bezicht sich blosaus den Platz-Handel, also auf Lokalvcrhältnisse. So gut nun,wie unter Umständen Lokalusaucen eine berechtigte Geltung habenkönnen, wenn sie an und für sich auch gegen die allgemeine Gcsetzesregelnicht aufrecht zu halten sind, ebenso möchte ich wünschen, daßin diesem Falle den besonderen Ansprüchen einzelner Handels-plätze besondere Rechnung getragen werde, und daß Sie nachdein Antrage des Abgeordneten Bürgers und in dem Sinnedesselben die Möglichkeit dazu auch gewähren. Mehr, meineHerren, ist nicht verlaugt worden und es scheint dies Verlangenauch billig/ es würde die Annahme des Antrages zeigen, daßwir nicht geneigt sind, trotz der prinzipiellen Durchführung derEinheit nicht die absolute Gleichförmigkeit geltend zu machen.

Präsident: Der Abgeordnete l)>. Neichenspergcr (Köln )hat das Wort.

Abgeordn. ». Reichensperger sKölns (vom Platz):Meine Herren! Wie Sie wissen, bin ich nicht Vertreter derStadt Köln, obgleich ich häufig Rcichcnspergcr (Köln ) hier ge-nannt werde. Ich spreche also durchaus nicht pro ümno, auchim weitesten Sinne des Wortes genommen, wenn ich für dasAmcndemcnt des Abgeordneten für die Stadt Köln noch einigeBemerkungen zu machen mir erlaube. Es scheint mir, daß alledie Motive, welche seinem Amcndemcnt entgegengesetzt wordensind, doch im Grunde aus den Drang hinauslaufen, in nbstruMamöglichst zu uuiformircu ein Drang, den ich meinerseitsbei jeder Gelegenheit, wo ich damit nicht zugleich ein konkrctesInteresse Verbünden sehe, Widerstand leiste. Ich vermag inder That nicht einzusehen, welchen sachlichen Unterschied esbegründen kann, daß die Stadt Köln , welche doch gewiß einbedeutender Handelsplatz ist und in gewissem Sinne eine ganzeProvinz repräscntirt, mit ihrem Begehren allein dasteht, einBegehren, welches sie auf das Nachdrücklichste durch die berechtig-ten Organe zum Ausdruck gebracht hat. Nehmen Sie an, daßz. B. Breslau und Stettin oder andere Handelsplätze derselbenMeinung gewesen wären, wie erstere es sogar früher waren/ sott dann durch eine Sinnesänderung in zwei oder dreisolcher Handelsplätze das Interesse der Stadt Köln geopfertwerden müssen? Dafür liegt doch ein rationeller Grund nicht vor.(^ehr richtig! rechts.)

Wenn die Uniformirung wegen vier oder fünf Plätze durch-brochen werden könnte, dann kann man sie doch eben so gutwegen eines Handelsplatzes brechen.

Der Herr Handels-Minister hat uns in Aussicht gestellt,daß, wenn der Vcrbesserungs-Autrag angenommen würde, dasDrängen von Köln aus gegenüber der Staats-Regierungnicht aufhören würde.

Meine Herren! Wir haben uns mehrfach davon überzeugt,