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daß der Herr Handels-Minister sogar dein Drangen dieseshohen Hauses eine» sehr energischen Widerstand entgegenzu-setzen vermag,
(Heiterkeit)
und ich din fest überzeugt, daß, wenn er bei näherem Nachden-ken und nach näherer Ermittelung aller sachlichen Verhältnisse,bei seiner Ansicht verbleiben sollte, daß es wirklich so etwasüberaus Nachthciligcs sei, der Stadt Köln etwas Apartes zugewähren, er alsdann auch dem Kölner Handclsstande den unsso bekannten zähen Widerstand entgegenzusetzen wissen wird.Abgesehen aber von dem kaufmännischen Interesse steht auchnoch ein bedeutendes juristisches Interesse in Frage, answelches der Herr Abgeordnete für die Stadt Köln, der HerrAntragsteller, uns schon hingedeutet hat, nämlich das Interesseder größeren Sicherung der Beweismittel.
In Handelssachen muß es ohnehin mit der Beweisführungleichter genommen werden und es wird immer leichter genom-men, als in anderen Prozcßangclcgenbeiten. Ich glaube, indieser Beziehung gewinnen wir jedenfalls, wenn auch keine ab-solute Garantie, doch wenigstens eine zusätzliche Garantie, wennman die Mäkler ausschließlich mit dem Rechte betraut, die grö-ßeren Handels- und Börsengeschäfte zu konstatiren/ das aberkann man, wie Herr Bürgers schon ausgeführt hat, füglich nichtthun, wenn man den Mäklern nicht ein exklusives Recht läßt,denn sonst kann doch wahrlich nicht leicht Jemandem, der über-haupt ein gewisses kaufmännisches Talent hat, zumuthcn, sichaller Geschäfte schlechthin zu entschlagen und sich darauf zu be-schränken, in Konkurrenz mit allen möglichen Bönhascn bloßekaufmännische Geschäfte zu konstatiren. Ich glaube, daß,nach allen Richtungen hin betrachtet, das Amendement sich em-pfiehlt und daß man sich am wenigsten dadurch irre machenlassen darf, daß nur Eine Stadt und nicht vier Städte voruns stehen, welche um die fragliche Gunst, wenn Sie es dennso nennen wollen, pctitionircn.
Präsident! Der Abgeordnete Behrend (Danzig) hat dasWort.
Abgcordn. Behrend sDanzig^ (vom Platz): Das ver-ehrte Mitglied für Berlin , der Abgeordnete k)r. Besclcr, machtsich seine Argumentation ungemcin leicht, er sagt, über dasPrinzip wolle er nicht urtheilen, aber gerade nur, wenn manüber das Prinzip urtheilt, kann man darüber einen Beschlußfassen, ob ein gutes Prinzip in Köln anzuwenden sei oder nicht.Ich glaube, durch diese Art zu argumentiren, kann man jede,auch jede schlechte Ausgabe gut heißen, das wird aber doch wahr-haftig nicht das Votum dieses hohen Hauses bedeuten sollen.Ich glaube, daß Jeder sich von vornherein darüber klar seinmuß/ ist das Prinzip der Exklusivität in Bezug aus die Mäkler