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Haben Sie die Güte, die Folgen festzuhalten/ die aus derAnnahme des Vorschlages entstehen werden. Es werden inallen Städten die Mäkler Versuche machen/ um ein Exklusiv-recht sich zu erhalten oder zu erlangen/ und wenn daher erst aneinem Orte ein solches Exklusivrccht durch Königliche Verord-nung hergestellt sein wird/ so hege ich nicht den mindesten Zwei-fel/ das; dann von den Mäklern aller Handelsstädte successivean die Königliche Staats-Ncgierung und resp, an Sc. Majestätden König Anträge gelangen werden/ um auch ihnen ein sol-ches Exklusivrccht zu sichern.
Besondere lokale Verhältnisse lasten sich sehr leicht in der-gleichen Berichten als vorhanden darstellen/ in der Sache selbstwerden die lokalen Verhältnis wohl überall dieselben sein.Wenn ich daher das Exklusivrccht im Allgemeinen nicht fürpraktisch durchführbar und es daher auch nicht für zweckmäßigerachte/ solches für die Zukunft zu konserviren/ so muß ich derAusnahme für einzelne Städte bestimmt widersprechen/ weit ichsie an und für sich für unbegründet erachte/ und weil ich auchbefürchte/ daß aus einer einzelnen Ausnahme zuletzt eine mehr-fache und vielleicht wieder eine entgegengesetzte Regel werdenwird/ ohne daß eine wirklicke Durchführung des Exklusivrechtsmöglich seiu wird/ es ist dafür bis jetzt der Stein der Weisennoch nicht gefunden/ es ist keine Behörde/ keine Handelskammerim Stande gewesen/ Maßregeln vorzuschlagen/ um das Exklusiv-recht der Mäkler wirklich zu sichern. Ich erlaube mir daherdie Bitte/ den eingebrachten Verbesscrungsvorschlag nicht anzu-nehmen.
Erster Vice-Präsident Graf Eberhard zu Stolberg: Der Herr Baron von Scnsst hat das Wort.
Baron von Senfft: Meine Herren! Es ist in der Thatpikant, daß uns versichert wird, es möchte nun bestimmt wer-den, was da wolle, die Verhältnisse würden im Wesentlichen diealten bleiben. Ich habe keinen Grund, dieser Versicherung ent-gegenzutreten, aber ich frage, wenn die Sache so liegt, daß dieVerhältnisse beim Alten bleiben, warum wollen Sie die gesetz-lichen Bestimmungen dazu treffen/ so lange Sie es beim Altenlassen, haben Sie keinen Grund, ein Gesetz zu machen. Ichwürde natürlich unter allen Umständen sehr geneigt sein, beider großen Verehrung, die ich gegen die'juristische Autorität desHerrn t)r. Homchcr hege, unbedingt mit seinem Amendementzu gehen, ich erlaube mir aber zu bemerken, daß mir zufälligpraktische Momente bekannt geworden sind, die ihm vielleicht un-bekannt geblieben sind / ich weiß zufällig, wie der Herr Handcls-minister zur Sache steht, und daher theile ich nicht die Hoff-nungen deß Herrn Amendcmentsstellcrs/ der Herr Handelsmi-nister hat eine andere Ansicht und dürste nicht geneigt sein,einer einzelnen Klasse der Handcls-Mäklcr durch Königliche Ver-