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denn wen» ausgesprochen wird, daß die Exklusivberechtigungaufgehoben wird, und dann vorgesehen wird, daß im Wegeeiner königlichen Verordnung in einzelnen Orten dieses Exklusiv-recht wieder verliehen werden kann, so ist dabei unbeachtet ge-blieben, daß durch das erste Alinea die zur Zeit bestehendenStrafbestiniinungen, das einzig Praktische bei der ganzen Frage,aufgehoben sind, und durch den Vorschlag des Oe. Homchernicht wieder eingeführt werdein Hätte man daher auf einenähnlichen Vorschlag eingehen wollen, so wurde es jedenfalls un-erläßlich gewesen sein, mindestens auch Seiner Majestät dasRecht beizulegen, im Wege der Königlichen Verordnung solcheStrafbestimmungcn zu erlagen. Das ist ein wesentlicher Man-gel in dem Amendement, der nun aber zu der Hauptsrage zu-rückführt, ob man eben noch in Zukunft Handlungen mit Strafebedrohen will, die man doch nicht verhindern kann, und daglaube ich, daß es richtiger ist, die Strafbcstimmungen aufzu-heben, und sich dem Vorschlage, wie ihn die Regierung inUebereinstimmung mit allen Verwaltungsbehörden des Landesgestellt hat, anzuschließen.
Erster Vice - Präsident Graf Eberhard zu Stolberg: Herr Baron Scnfft von Pilsach hat das Wort.
Baron Senfft von Pilsach: Es ist mir in der Thatsehr interessant, daß der geehrte Herr Redner, der so eben dieTribüne verlassen hat, auch seinerseits bezeugt, daß durch dieneue Gesetzgebung in diesem Verhältniße etwas Wesentlichesnicht würde verändert werden. Nun, wenn die Sache so liegt,so frage ich, warum dann aber ein Gesetz geben? Warumirgend jemanden in Preußischen Landen in seinem wohlerworbe-nen ehrlichen Rechte kränken? Dafür kann ich mich nicht erklären.Es ist gesagt worden, auch von dieser Seite, wenn ich rechtverstanden habe (zum Ministertische gewandt), es hat der HerrHandels-Minister ausgeführt, Seitens der Mäkler sei ein Wider-spruch nicht ergangen, und der letzte Herr Redner, es sei diesnur in Köln vorgekommen / so habe ich verstanden. Ich erlaubemir nun zu bemerken, daß das hohe Haus im Besitze einerPetition der Berliner Mäkler ist und daß dieselben ausdrücklichund dringend bitten, das bestehende Recht aufrecht zu erhalten,und zweitens ausdrücklich am Schluß anführen:
»leider sind die vereidctcn Mäkler weder bei Abfassungdes Handelsgesetzbuchs uoch bei der des Einführungs-Gesetzes mit ihren Anträgen und Vorschlägen irgendwiezu Rathe gezogen worden.«
Das finde ich doch in der That sehr hart, wenn über irgendeine Klasse von Unterthanen Sr. Majestät so wichtige Bestim-mungen ergchen sollen, daß sie dann nicht einmal gehört wer-den/das war ja schon, ich mag das Wort nicht gebrauchen,bei den Römern Gebrauch, daß man Niemand unvcrhört vcr-urtheilen sollte. Warum denn nicht bei uns?