Nach dem Falle Napoleons erhob sich der Koloß der britischenWeltherrschast zu seiner letzten Höhe. Mit der Seeherrschastbesaß England das Monopol der Kolonien, an welchen die anderenNationen nur so weit Anteil hatten, als es der britischen Vor-macht gefiel. In den meisten überseeischen Zonen vertrat derBrite den Europäer überhaupt. Großbritanniens Weltherrschastwar der längst begrabenen Größe des alten Rom vergleichbar.Als England 1846 zum Freihandel überging, war die Weltbritisches Wirtschaftsgebiet. England nannte sich mit Stolz „dieWerkstatt der Welt". Es hoffte, daß die übrigen Nationen zumFreihandel übergehen und fortfahren würden, Rohstoffe undNahrungsmittel gegen englische Gewerbeerzeugnisse auszutauschen.Der Größe des damaligen England war der Globus gerade großgenug. Nur der versteht die Manchesterleute Englands , der denFreihandel als Mittel der britischen Weltherrschaft erfaßt: Be-herrschung der Welt durch den Handlungsreisenden und denPreiskurant. Damals durfte der Brite Kosmopolit sein, weilbritisches Interesse und Menschheitsinteresse für ihn zusammen-fielen: England , so erklärte er, verwaltet die Welt am besten zu-gunsten aller anderen und für alle Völker zu gleichen Bedingungen —solange diese anderen ohne Fabriken und ohne Schiffahrt waren.
Ähnlich auf völkerrechtlichem Gebiet. Die „Freiheitder Meere", welche dem formalen Völkerrecht nunmehr einge-schrieben wurde, gilt für England nur unter der stillschweigendenVoraussetzung der britischen Seeherrschaft. Auch Manchesterleuteund Nichteinmischungspolitiker bauten an der britischen Kriegsflotterüstig weiter; als der bekannte Friedensapostel Herr W. Steadvon einer pazifistischen Agitationsreise aus Deutschland zurückkehrte,verlangte er als britischer Flottenapostel für jeden deutschen Kiel zwei britische. In diesem Sinne hat England nicht nur am Rechtder Kaperei festgehalten, um den Handel des Kriegsgegners tot-zuschlagen, sondern gerade neuerdings auch durch Erweiterung desBegriffes der Konterbande den Handel der Neutralen völliggelähmt.
Nach der Londoner Deklaration von 1909, welche die Regelndes internationalen Gewohnheitsrechts zusammenstellte, gehörenErze, Rohbaumwolle, landwirtschaftliche und bergbauliche Ma-schinen zur „Freiliste", d. h. zu den Gegenständen, welche unter allenUmständen nach neutralen Ländern frei eingeführt werden dürfen.Getreide gehört zur „relativen Konterbande", welches nicht be-iz