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§. 4 »
Die Apotheker und Buchhändler haben gleichfallsdie Rechte der Kaufleute.
§. 5 »
Wer seine selbst erzeugten Produckte verkauft/ istdeßwegen noch nicht als Kaufmann zu betrachten.
§. 6 .
Vsn bett Fabrikbesitzern und Fabrikanten.
Fabrikbesitzer/ die zu keiner Handwerkszunft gehören,sind für Kaufleute anzusehen und haben alle Rechtederselben.
§. 7 -
Fabrikanten / die zu einer Handwerksgilde gehören,sind, wenn sie auch große Geschäfte machen, eben soMnig Kaufleute, als die andern Handwerker; u) wennsie aber außer ihren Fabrikengeschäften noch andereHandelsgeschäfte zu treiben befugt sind, so Haber» siein Hinsicht dieser letzter« die Rechte eines Kaufmannes.
3) Diese genaue Bestimmung möchte Nothwendig seyn /um eine genaue Gränzlinie zwischen dem Kaufmanne' und dem Handwerker ziehen zu können, denn wennMatt die größer» oder geringern Geschäfte des letz-ter» zum Maßstab dabei annehme» wollte, so wärees in vielen Fallen sehr schwer, den Handwerker sottdem Kaufmanne gehörig zu unterscheiden.
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