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Entwurf eines allgemeinen Handels-Rechts, als Beitrag zu e. künftigen Gesetzbuche für Kaufleute / von Ludwig Christoph Carl Veillodter
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Von den verbotenen Waaren.

Verbotene Waaren sind: ») Alle ausländische Ar«tikel, deren Einfuhr nicht erlaubt ist. b) Alle Arz-neimittel, deren Verkauf allein den Apothekern zusteht,alle Arcana, wunderbare Heilmittel n. d. m. §)

§. n.

Wer auf die im vorigen Paragraph angeführte un-erlaubte Art mit Arzneimitteln handelt, verfällt nachMaßgab seines Vermögens in eine Strafe von fünfbis fünfzig Dukaten.

Z. 12.

Von der Verfälschung der Waaren.

Wer mit Waaren handelt, ist verbunden, sie ächtund unverfälscht zu verkaufen.

r) Da es in unsern Zeilen immer gewöhnlicher wird,daß Arcana und Universal Arzneimittel zum Verkaufangeboten werden und es bekannt ist, daß sie ge-wöhnlich keine in manchen Fällen aber eine sehtschädliche Wirkung haben; da ein großer Theil desPublikums noch leichtgläubig und thöricht genug ist,an solche Mittel das Geld zu verschwenden und Le,den und Gesundheit dabey auf das Spiel zu setzen»so ist es die Pflicht des Staates, diesem Uebel durchstreng« Gesetze Einhalt zu thun.