27
Z. 2Y.
was zur Aufhebung des Verkaufs berechtigt.
Wenn der Verkäufer einer mifZeit gekauften Waarenach Abschluß des Kaufes aber, ehe die Waare abge-liefert wird, erfährt, daß der Käufer in so schlechtenVermögensnmständen sey, daß er wahrscheinlich dieWaare nicht bezahlen kann, so darf er den Kauf auf-heben , wenn nicht der Käufer eine hinlängliche Cau-tion wegen des Werths der Waare leisten kann. Je-doch ist der Verkäufer verbunden, den Grund seinesMißtrauens gegen den Käufer, auf dessen Verlangengerichtlich darzulegen und auch zu beweisen, daß erzu diesem Mißtrauen erst nach Abschluß des Kaufsveranlaßt wurde.
8. Zo.
Wenn der Käufer einer Waare bankrur wird, ehesie ihm übergeben wurde, so ist der Verkäufer nichtverbunden, sie ihm auszuliefern, sondern der Kauf istgänzlich aufgehoben, selbst wenn schon etwas von derKaufsumme auf Abschlag bezahlt wäre, welches dannzurück gegeben wird.
Wenn der Käufer, dem die Waare fchöN Mge»liefert wurde, die er aber noch nicht bezahlt hat, in-nerhalb eines Monats nach Abschluß des Kaufeö ban-krut wird, so ist der Verkäufer berechtigt» die Waaremit Hülfe der Gerichte wieder an sich zu bringen,
C s