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dieß mißlingt, so gehen alle schädlichen Folgen alleinauf seine Rechnung und er muß die Waare behalten.
von waarenkäufen auf Lieferung.
§. ror.
Bey Käufen, wo die Waare in einer gewissenZeit zu liefern ist, die also auf Lieferung geschloffensind, haben beyde Theile ihre eingegangne Verbind«lichketten genau zu beobachten.
§. IQ2.
Keiner von beyden Theilen darf nach abgesthlosse.nem Liefernngsvertrag, wegen dem verabredeten Preisunter irgend einem Verwand Einwendungen machen,sondern ieder ist, wenn die Lieferung durch keine an-dere Umstände aufgehoben wird, unter allen Umstän.den zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit in diesemStück verbunden.
§. ioz.
Von den pflichten und Rechten des Lieferers.
Dem Licferer sollen gewisse Fristen zugestandenwerden, in denen er die Waare nach Vcrfluß derLleferungsseit noch liefern darf, ohne daß man ihnwegen dieses Verzugs in Anspruch nehmen kann.