Alle Lieferungscontraete über verbotene Waren sindgänzlich nichtig und ungültig.- - '
H4.
I
Was die ändern Umstände' und die Streitigkeitenbetrift, die bey Lieferungen entstehen können , so" sinddabey die für den gewöhnlichen Waarenhandet gege-benen Gesetze anwencbar.
§. HZ-
Lieferungsverträge müssen schriftlich geschehen.
Alle Käufe auf Lieferung dürfen nie mündlich ge-schehen , sondern müssen immer schriftlich aufgesetztwerden. Wenn dieses unterlassen wird , so soll wedervon dem einen, noch von dem andern Theil eineKlage deßwegen angenommen werden.
§.n6.
von den Unternehmungen auf halbe Rechnung.
Bey Unternehmungen si Lontc, meta oder auf hal-be Rechnung beyder Comrahenten, soll das gemein-schaftliche Recht derselben an die Waare mit dem Tagangehen, an dem sie der Versender einkaufte, oder,wenn sie dieser schon vorher befaö, mit dem Tag / andem der Vertrag abgeschlossen wurde,
§. n?.