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Entwurf eines allgemeinen Handels-Rechts, als Beitrag zu e. künftigen Gesetzbuche für Kaufleute / von Ludwig Christoph Carl Veillodter
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Alle Lieferungscontraete über verbotene Waren sindgänzlich nichtig und ungültig.- - '

H4.

I

Was die ändern Umstände' und die Streitigkeitenbetrift, die bey Lieferungen entstehen können , so" sinddabey die für den gewöhnlichen Waarenhandet gege-benen Gesetze anwencbar.

§. HZ-

Lieferungsverträge müssen schriftlich geschehen.

Alle Käufe auf Lieferung dürfen nie mündlich ge-schehen , sondern müssen immer schriftlich aufgesetztwerden. Wenn dieses unterlassen wird , so soll wedervon dem einen, noch von dem andern Theil eineKlage deßwegen angenommen werden.

§.n6.

von den Unternehmungen auf halbe Rechnung.

Bey Unternehmungen si Lontc, meta oder auf hal-be Rechnung beyder Comrahenten, soll das gemein-schaftliche Recht derselben an die Waare mit dem Tagangehen, an dem sie der Versender einkaufte, oder,wenn sie dieser schon vorher befaö, mit dem Tag / andem der Vertrag abgeschlossen wurde,

§. n?.