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Fond ausweisen können, der nach der Beschaffenheitdes Unternehmens zu bestimmen ist.
§. 4 .
Diese Erlaubniß soll jedoch nie aus dem Grundverweigert werden dürfe», daß schon mehrere Fabri-ken von der nämlichen Art vorhanden wären.
§« 5 »
Auch soll niemand ein ausschließendes Privilegiumüber eine Fabrik erhalten, den Fall ausgenommen,daß es ein von ihm erfundenes ganz neues Fabrikatbcträfe, wo ihm zu seiner Belohnung ein solches Pri-vilegium auf eine gewisse Zeit ertheilt werden darf,aber auch dieß nur bann, wenn es die Umständenicht gestatten, daß ihin die Regierung eine angemes-sene Belohnung für seine Erfindung giebt und danndieselbe zur Beförderung der Industrie allgemein be-kannt macht.
§. 6.
pflichten des Fabrikanten wegen der (Qualitätseiner Waaren.
Wer eine Fabrik von Waaren errichtet, die einmHaupt - Industriezweig deö Landes ausmachen, derdarf die einmal bekannten Gattungen nicht von ge-ringerer Qualität verfertigen, als es gewöhnlich ge-schieht, und wird, wenn er dieß thut, seines Fabrik-
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